Sachsen erlaubt als erstes Bundesland wieder Gottesdienste

Unterschiedliche Fahrpläne

Das strenge Verbot öffentlicher Gottesdienste wird langsam gelockert. Ab Montag sind religiöse Feiern im kleinen Kreis in Sachsen wieder erlaubt. Andere Bundesländer suchen mit den Religionsgemeinschaften nach Lösungen.

Autor/in:
Christoph Arens
Eine Frau betet in einer Kirche / © frantic00 (shutterstock)
Eine Frau betet in einer Kirche / © frantic00 ( shutterstock )

Sachsen erlaubt ab Montag als erstes Bundesland in der Corona-Krise wieder Gottesdienste, allerdings nur im kleinen Rahmen mit bis zu 15 Teilnehmern. Auch in anderen Bundesländern mehren sich die Anzeichen, dass Gläubige bald wieder öffentlich zusammen Gottesdienste feiern können.

Dabei war am vergangenen Mittwoch die Ernüchterung bei den Religionsgemeinschaften noch groß. Religiöse Veranstaltungen solle es angesichts der Corona-Pandemie auch weiterhin nicht geben, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit. Und verkündete gleichzeitig, dass etwa Friseure, Auto- und Buchhändler, Zoos und Bibliotheken vorsichtig wieder öffnen dürften.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erklärte, er sei enttäuscht. Diese Marschroute sei auch "nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" schwer nachvollziehbar.

Kardinal Woelki: "Wir haben eine Botschaft für die Menschen, von der sie leben"

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki machte Druck: "Es kann nicht sein, dass da die Kirchen außen vor bleiben. Wir haben eine Botschaft für die Menschen, von der sie leben."

Glaubt man der "Welt am Sonntag", so ist es in der Konferenz von Merkel mit den Ministerpräsidenten durchaus zu Auseinandersetzungen über den Umgang mit den Religionsgemeinschaften gekommen. Insbesondere NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) habe mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht das Recht auf freie Religionsausübung betont. Auch Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow von der Linken habe Lockerungen unterstützt. Es sei ihm persönlich unangenehm, wenn uniformierte Polizisten auf Gläubige losgingen, soll er gesagt haben.

Die Gegenposition bezieht Kanzleramtschef Helge Braun (CDU): "Wir haben an der Ausbreitung des Virus etwa im Elsass gesehen, dass dort Gottesdienste, wo auch viel gesungen wurde, das Virus katapultartig verbreitet haben", sagte er der "Rheinischen Post" (Samstag). Eine Rolle dabei mag spielen, dass am Donnerstag der muslimische Fastenmonat Ramadan beginnt und die Moscheen nie voller sind als zu dieser Zeit.

Dennoch sind die Lockerungstendenzen erkennbar. Nach einem Gespräch im Bundesinnenministerium am Freitag bereiten sich Vertreter der großen Religionsgemeinschaften auf eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten vor.

Bedford-Strohm: Hygienische Regeln und Abstand sind Konsens

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sagte im Anschluss, der Konsens bestehe darin, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände möglichst bald nach dem 30. April wieder erlaubt werden sollten. Zu diesem Datum wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Religionsgemeinschaften sollten bis Mitte der Woche Vorschläge machen, wie eine Lockerung funktionieren könnte.

Die katholischen Bischöfe stellten am Freitag bereits ein Konzept vor, um vor allem Sonntagsgottesdienste, aber auch Trauergottesdienste mit strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich zu machen. Empfohlen werden unter anderem eine Zugangsbeschränkung für Sonntagsmessen durch markierte Plätze oder Platzkarten.

Bundesländer entscheiden unterschiedlich

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass es je nach Bundesländern unterschiedliche Fahrpläne geben wird. So teilte ein Großteil der katholischen Bistümer in Bayern mit, dass den Bestimmungen der Staatsregierung folgend öffentliche Gottesdienste bis zum 3. Mai nicht stattfinden werden. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte, dass religiöse Zeremonien aus wichtigem Anlass mit bis zu 20 Teilnehmern wieder stattfinden können. Als Beispiele nannte Taufen und Trauerfeiern. Öffentliche Gottesdienste bleiben dagegen zunächst weiter verboten.

Thüringen teilte am Wochenende mit, dass ab 3. Mai Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern auf Antrag zulässig sind, darunter auch Gottesdienste. Am Samstag einigten sich auch die rheinland-pfälzische Landesregierung und führende Vertreter der Kirchen darauf, dass Gottesdienste unter strengen Schutzauflagen möglichst von Mai an wieder zulässig sind.


Quelle:
KNA