Ruhestandspriester aus Klerikerstand entlassen

Harte Konsequenzen im Bistum Trier

Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen, was der Höchststrafe für Geistliche im Kirchenrecht entspricht. Dem Mann wird wiederholter sexueller Missbrauch zur Last gelegt.

Papst Franziskus entlässt Ruhestandspriester aus Klerikerstand / © iVazoUSky (shutterstock)
Papst Franziskus entlässt Ruhestandspriester aus Klerikerstand / © iVazoUSky ( shutterstock )

Das geht aus einer Mitteilung des Bistums Trier von Freitag hervor. Er soll sowohl in Deutschland als auch als Auslandsseelsorger Missbrauchstaten begangen haben. Es habe mehrere kirchliche Untersuchungen sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in dem Fall gegeben.

Der Geistliche habe nun selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, fügte das Bistum hinzu. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. In akuter Todesgefahr ist ihm Letzteres jedoch erlaubt, da seine Priesterweihe nicht erlischt. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen.

Verurteilung bereits 1994

Bereits 1994 sei der Mann von einem staatlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so das Bistum weiter. Anschließend sei er im Ausland eingesetzt gewesen und habe dort Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch begangen. Nach einer Selbstanzeige 2012 habe die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Das Bistum habe anschließend in einem außergerichtlichen kirchlichen Strafverfahren 2014 die Schuld des Mannes festgestellt und ihm die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt. Außerdem sei ihm verboten worden, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu haben sowie das Bistum zu verlassen.

Kirchenrechtliche Voruntersuchung im Januar 2022

Im vergangenen Jahr hätten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen wegen sexualisierter Gewalt gemeldet aus der Zeit zwischen den späten 1970er bis frühen 1990er Jahre. Die Staatsanwaltschaft habe auch die Verfahren hierzu wegen Verjährung eingestellt. Eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung habe im Januar 2022 mit der Feststellung des "mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs" geendet. Bischof Stephan Ackermann habe die Glaubenskongregation in Rom über das Ergebnis informiert.

Bevor der Fall dort näher habe geprüft werden können, habe der Ruhestandspriester nun um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Dieser Bitte sei mit Wirkung zum 22. April entsprochen worden. Laut Bistum hätte auch ein abgeschlossenes kirchliches Strafverfahren am Ende nicht zu einer höheren Strafe führen können.

Bischof Ackermann ist seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Am Donnerstag hatte er angekündigt, dieses Amt im Herbst abzugeben. Zugleich erklärten die katholischen Bischöfe, sie wollten den gesamten Bereich der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt neu aufstellen.

Hintergrund: Entlassung aus dem Klerikerstand 

Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich als "Laisierung" bezeichnet. Sie kann etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Bei schweren Vergehen von Geistlichen ist sie im katholischen Kirchenrecht die Höchststrafe.

Symbolbild Priester / © Yeti studio (shutterstock)
Quelle:
KNA