Reform der Bremischen Evangelischen Kirche gescheitert

Keine Einigung

Eine geplante Verfassungsreform der Bremischen Evangelischen Kirche ist vorerst gescheitert. Der erste Teil eines Entwurfs fand am Mittwoch nicht die notwendige Drei-Viertel-Mehrheit des Kirchentags, des Parlaments der Kirche.

Blick auf Bremen / © Maykova Galina (shutterstock)

Damit habe die Erste Lesung des Entwurfs nicht fortgesetzt werden können, teilte eine Kirchensprecherin mit. Die Delegierten hätten sich allerdings für eine weitere Diskussion der nachfolgenden Abschnitte entschieden.

Für die Kirchenleitung brachte Schriftführer Bernd Kuschnerus sein Bedauern zum Ausdruck: "In diesem Entwurf stecken viel Arbeit und Herzblut und so viele inhaltliche Rückmeldungen aus Gemeinden und Einrichtungen, um die Kirche auf einen guten, zukunftsfähigen Weg zu bringen", erklärte er. "Gemeinsam mit dem Rechts- und Verfassungsausschuss werden wir nun dieses Ergebnis bewerten und einen Vorschlag zum weiteren Verfahren entwickeln."

Glaubensfreiheit in Gefahr?

Dir Kritiker sehen laut der Sprecherin durch die Reform die traditionelle Glaubens-, Gewissens-, und Lehrfreiheit der Gemeinden in Gefahr. Sie hätten betont, dass ihnen Freiheit von geistlicher Leitung und theologischen Vorgaben wichtig seien. Kuschnerus hob hingegen hervor, dass es um eine Modernisierung gehe.

Die bisher geltende knappe Verfassung von 1920 sei nicht mehr zeitgemäß und habe erhebliche Defizite. Er sehe in dem vorliegenden Entwurf die Chance, "eine bunte Kirche zu bleiben und sich zugleich als eine einige Kirche zu verstehen". Es gehe nicht um mehr Macht für eine "ominöse Zentrale", sondern gerade darum, Rechtssicherheit zur Begrenzung informeller Macht zu schaffen.

Knappes Ergebnis

Von den 151 Delegierten des Kirchentags waren nur 120 anwesend, wie die Sprecherin auf Nachfrage sagte. Davon hätten 85 mit Ja und 26 mit Nein gestimmt; 9 hätten sich enthalten. Für eine Zustimmung wären 90 Stimmen nötig gewesen. 

Zur Bremischen Evangelischen Kirche gehören 61 Kirchengemeinden mit knapp 180.000 Mitgliedern. Sie ist damit eine der kleineren deutschen Landeskirchen. Die Gemeinden haben laut der aktuellen Kirchenverfassung Glaubens-, Gewissens-, und Lehrfreiheit und genießen damit eine besondere Autonomie.

Quelle:
KNA
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