Indisches Gericht erkennt Götter als Grundstückseigentümer an

Priester nur noch Verwalter

Indische Gottheiten sind durchaus juristische Personen und auch die Eigentümer der ihnen geweihten Tempel. Dieses Grundsatzurteil fällte das Oberste Gericht in Neu Delhi, wie der asiatische Pressedienst Ucanews meldete.

Goldener Tempel Amritsar in Indien / © Shiva Sharma/PTI (dpa)
Goldener Tempel Amritsar in Indien / © Shiva Sharma/PTI ( dpa )

Demnach darf künftig in offiziellen Unterlagen als Grundstückseigentümer für das Tempelland nur noch die Hauptgottheit angegeben werden, der das betreffende Heiligtum geweiht ist. Die verantwortlichen Priester sollen künftig nur noch als Verwalter des göttlichen Eigentums genannt sein.

Das Gericht bestätigte damit eine Regierungsentscheidung, durch die der Verkauf von Tempeleigentum unter der Hand verhindert werden soll. 

Tempelpriester gegen Entzug der Eigentumsrechte

Die Tempelpriester hatten sich zuvor dafür eingesetzt, dass ihnen die Eigentumsrechte nicht entzogen werden könnten. Kleine Tempel in Privathäusern seien von dieser Gesetzesänderung aber nicht betroffen, stellten die Richter klar. Christliche Einrichtungen seien durch das Urteil ebenfalls nicht betroffen.

"Das Eigentum der katholischen Kirche in Indien ist nicht auf eine Privatperson, sondern als Eigentum des Bistums deklariert", erklärte der Verantwortliche für das Eigentum der Erzdiözese Bhopal, Thomas Panackal. Innerhalb dieses Geflechts gebe es klare Regeln, die ungenehmigte Verkäufe praktisch ausschlössen.


Quelle:
KNA