Papst Franziskus präzisiert das Strafrecht

Mehr Spielraum für Ordensobere

Papst Franziskus hat das 2021 geänderte Strafrecht der katholischen Kirche an einer Stelle präzisiert. Demnach erhalten Ordensobere einen größeren Handlungsspielraum bei der Bestrafung sexueller Vergehen ihrer Mitglieder.

Papst Franziskus und Ordensschwestern (Archiv) / © Paul Haring (KNA)
Papst Franziskus und Ordensschwestern (Archiv) / © Paul Haring ( KNA )

Das geht aus einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten päpstlichen Schreiben, einem sogenannten Motu Proprio, hervor.

Bislang musste ein Ordensangehöriger von seinem Oberen aus dem Orden entlassen werden, wenn er mit bestimmten Straftaten, vor allem in Form von sexueller und körperlicher Gewalt, gegen das kirchliche Strafrecht verstoßen hat.

Beginn des Gerichtsjahres im Vatikan (Archiv) / © Cristian Gennari (KNA)
Beginn des Gerichtsjahres im Vatikan (Archiv) / © Cristian Gennari ( KNA )

Mit dem neuen Erlass dürfen Ordensobere in bestimmten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Täter aus dem Orden ausschließen oder ob sie der Ansicht sind, "dass auf andere Weise ausreichend für die Besserung des Ordensangehörigen und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oder für die Wiedergutmachung des Skandals gesorgt werden kann".

Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt

Dazu zählen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, ebenso sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Von den neuen Befugnissen unberührt bleiben die vorgesehenen "gerechten Strafen" des katholischen Kirchenrechts in diesen Fällen, etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Im Dezember war das neue Strafrecht der katholischen Kirche in Kraft getreten. Mit der Reform wurden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Sanktionen sind detaillierter formuliert, und Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht.

Motu Proprio

Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokuments und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.

Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA