Papst entlässt Diakon wegen Missbrauchs aus Klerikerstand

Urteil nicht anfechtbar

Vor jungen Bischöfen hat Leo XIV. zuletzt betont, dass Missbrauch durch Geistliche nicht vertuscht werden darf, sondern umgehend geahndet werden muss. Nun hat er in einem besonders schweren Fall persönlich entschieden.

Papst Leo XIV. / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Leo XIV. / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

In einem besonders schweren Missbrauchsfall hat sich Papst Leo XIV. persönlich eingeschaltet und einen Ständigen Diakon wegen sexualisierter Gewalt an Kindern aus dem Klerikerstand entlassen. Das Urteil, das der Mann im Gefängnis in Latina in der Nähe von Rom erhielt, ist endgültig und nicht anfechtbar, wie die Diözese Latina-Terracina-Sezze-Priverno am Dienstag auf ihrer Internetseite mitteilte.

Besonders schwere Vergehen

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2023 fünf Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Drei von ihnen waren Schüler in seinem Religionsunterricht, ein vierter Junge war ihm offiziell in Obhut gegeben worden, ein Fünfter war der Sohn einer befreundeten Familie.

Angesichts der Schwere der begangenen Verbrechen hatte das zuständige Glaubensdikasterium im Vatikan beschlossen, die Entscheidung direkt an den Papst weiterzuleiten. Das Verfahren wurde von der Disziplinarsektion der Behörde geführt, die für sogenannte "Delicta graviora" zuständig ist – besonders schwere Vergehen wie Missbrauch durch Geistliche an Personen unter 18 Jahren.

Suspendierung bereits Anfang 2023

Bereits Ende Januar 2023 hatte Bischof Mariano Crociata von Latina dem damaligen Diakon nach einem persönlichen Gespräch die Lehrerlaubnis entzogen, seine Rücktrittserklärung vom Schuldienst angenommen und ihn vorsorglich vom Dienst suspendiert. Zugleich eröffnete Crociata ein kirchenrechtliches Vorverfahren und leitete die Unterlagen an das Dikasterium für die Glaubenslehre weiter. Zuvor hatte die diözesane Schulbehörde Zweifel an der Eignung des Mannes gemeldet.

Ständige Diakone dürfen unter anderem das Taufsakrament spenden, Wortgottesdienste leiten und predigen, auch in der Messfeier. Sie dürfen Menschen verheiraten und beerdigen, nicht aber die Messfeier leiten oder Beichte hören. Anders als Priester dürfen sie heiraten und eine Familie gründen.

Diakon/Diakonat

Das Diakonen-Amt ist eines der ältesten der Kirche und steht zunächst für soziale Verantwortung. Der Begriff Diakon leitet sich vom griechischen Wort "diakonos" ab und bedeutet Diener oder Helfer. In der römischen Kirche der ersten Jahrhunderte wirkten Diakone in der Armen- und Krankenpflege oder als Gehilfen des Bischofs in der Gemeindeverwaltung und beim Gottesdienst.

Eine Diakonstola / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Diakonstola / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA