Die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch hat Vorschläge vorgelegt, wie aus ihrer Sicht das Verfahren der katholische Kirche zur Zahlung von Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexuellem Missbrauch verbessert werden könnte.
In dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Positionspapier wird eine Prozesskostenunterstützung und Beratung für Betroffene angeregt. Ferner sollten Betroffene Anträge direkt bei der 2021 eingerichteten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) stellen können und nicht erst bei den Bistümern.
Die UKA müsste nach Ansicht des Eckigen Tisches personell und technisch aufgestockt werden, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Derzeit liege die Bearbeitungszeit bei einem Jahr und länger. Generell fordert die Betroffeneninitiative, dass das Verfahren insgesamt transparenter und "wirklich unabhängig" von kirchlichen Stellen werden müsse, auch um eine "angemessene Höhe" der Anerkennungsleistungen zu gewährleisten.
UKA entscheidet über Höhe der Zahlungen
Die UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen. Sie legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde.
Betroffene haben bei der UKA seit Anfang 2021 bis Ende Juni 2025 insgesamt über 4.500 Anträge eingereicht; 2024 nahm die Zahl der Anträge deutlich ab. Die Kommission hat laut ihrem Tätigkeitsbericht bis Ende 2024 die Zahlung von fast 77 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche angewiesen. In zwölf Prozent der Fälle lag die Summe über 50.000 Euro, in 31 Fällen über 250.000 Euro.