Parteien und ihre Sicht auf das Abtreibungsverbot

Neuer Konflikt bei Paragrafen 218 und 219?

In der laufenden Legislaturperiode führte der Konflikt über das Werbeverbot für Abtreibungen fast zum Bruch der Koalition. Wie äußern sich die Parteien dazu und zum Abtreibungsverbot generell in den Wahlprogrammen?

Autor/in:
Birgit Wilke
Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Vera Petrunina (shutterstock)
Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Vera Petrunina ( shutterstock )

Es war vor drei Jahren die erste große Krise der großen Koalition: Die SPD wollte im Strafrecht den Passus zum Werbeverbot für Abtreibungen ganz streichen, die Union wollte ursprünglich nichts ändern. Am Ende einigten sich die Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss: Schwangere Frauen sollten leichter einen Zugang zu Informationen über Ärzte erhalten, die Abtreibungen durchführen.

Zudem sollte die Rechtssicherheit für Ärzte gestärkt werden. Vor zweieinhalb Jahren beschloss der Bundestag die Änderungen. Je nach Regierungskoalition könnte der Streit in der neuen Legislaturperiode aber wieder ausbrechen.

Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.

Gerichtsurteil als Auslöser

Auslöser für die Debatte über den Paragrafen war ein Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Gießen verurteilte Ende 2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe. Abtreibungsgegner hatten entdeckt, dass sie auf ihrer Website Abbrüche anbietet, und Hänel angezeigt. Die Ärztin machte ihren Fall öffentlich. Inzwischen liegt er beim Bundesverfassungsgericht, dort steht eine Entscheidung noch aus.

In ihren Wahlprogrammen erklären alle im Bundestag vertretenen Parteien außer der Union und der AfD, dass sie die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a wollen. Die neue Regierung wird aber wohl auf jeden Fall die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten.

SPD, Linken und Grünen geht es aber nicht nur um ein Werbeverbot: Sie setzen sich dafür ein, auch den gesamten Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu verbannen. Der aktuelle Paragraf war nach der Einheit 1995 eine hart errungene Kompromisslösung. Inhaltlich besagt er, dass eine Abtreibung in Deutschland in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft zwar grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten Umständen straffrei ist. Dazu gehört, dass sich die schwangere Frau zuvor in einer Beratungsstelle beraten lässt, die ihr dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Die drei Parteien wollen zudem mittelfristig einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Krankenhäuser, die öffentlich gefördert werden, sollten künftig Abtreibungen anbieten, so die SPD und die Linkspartei. Auch die Grünen halten "eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch" für notwendig.

Wichtig ist den Grünen zudem eine "Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen". Schwangere Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollten, müssten zudem "durch die Einrichtung von Schutzzonen vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden".

Der Hintergrund dieser Forderung: In den vergangenen Jahren versammelten sich immer wieder Abtreibungsgegner vor Kliniken oder Arztpraxen, die einen Abbruch durchführen. Ein Rechtsgutachten der den Grünen nahe stehenden Heinrich-Böll-Stiftung hatte im Juni festgehalten, dass dadurch der Zugang zu Abtreibungen als Gesundheitsleistung für Frauen nicht flächendeckend gewährleistet sei. Abtreibungsgegner erschwerten den ungehinderten Zugang in Beratungsstellen oder ärztliche Praxen etwa "durch Plakate, direkte Ansprache oder kollektives Beten".

Union äußert sich nicht zum Lebensschutz im Wahlprogramm

Die Union äußert sich in ihrem Wahlprogramm unterdessen nicht zum Lebensschutz. Im Streit mit der SPD über den Paragrafen 219a hatten sich CDU und CSU für die Beibehaltung des Status Quo eingesetzt.

Dagegen spricht sich die AfD für eine "Willkommenskultur für Kinder" aus. In ihrem Wahlprogramm kritisiert sie, die Schwangerschaftskonfliktberatung sei zu "einem formalen Verwaltungsakt verkümmert". Darüber hinaus spricht sie davon, dass "jährlich 100.000 Kinder in Deutschland durch Abtreibungen getötet werden". Nach dem Willen der Partei sollen Abbrüche zwar weiter möglich sein, sie sollen allerdings die Ausnahme bilden. Die AfD wil dazu die Möglichkeiten für eine sogenannte vertrauliche oder anynome Geburt sowie für Adoptionen verbessern.


Quelle:
KNA
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