Hängepartie um neuen Unipräsidenten geht weiter

Rätselraten in Eichstätt

Die künftige Leitung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) bleibt weiter in der Schwebe. Am Mittwochnachmittag kam es zu einer längeren Unterredung des Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke mit dem ihm zur Ernennung vorgeschlagenen Präsidentschaftskandidaten Professor Ulrich Hemel (51). Im Anschluss teilte Bistumssprecher Martin Swientek mit, das Gespräch werde fortgesetzt. Beide Seiten hätten zunächst Stillschweigen vereinbart.

 (DR)

Hemel war am 30. Januar vom Hochschulrat der KU zum neuen Unipräsidenten gewählt worden. Er konnte aber bisher sein Amt nicht antreten, weil die erforderliche Bestätigung seiner Wahl durch die katholische Kirche ausblieb. Kurz vor seiner für 23. April geplanten und dann abgesagten Amtseinführung war bekanntgeworden, dass im Vatikan Bedenken gegen den Theologen und Manager vorliegen. Diese wurden aber nicht näher qualifiziert. Daraufhin setzten Medienspekulationen ein, die unter anderem die drei Eheschließungen Hemels und papstkritische Äußerungen zum Inhalt hatten.

Unmittelbar vor dem Gespräch Hemels mit dem Bischof hatten Äußerungen des bayerischen Wissenschaftsministers Thomas Goppel (CSU) im Bayerischen Rundfunk für Verwirrung gesorgt. Sie ließen darauf schließen, dass eine Entscheidung der Kirche gegen Hemel bereits erfolgt sei und die Wahl wiederholt werden müsse. Zugleich hatte Goppel erklärt, die persönliche Situation Hemels habe keine Rolle gespielt. Auch gebe es weder auf Seiten der Kirche noch des Staates Zweifel an seiner fachlichen Qualifikation. Später dementierte der Minister diesen Bericht und sagte, er habe lediglich für den Fall von Hemels Ablehnung durch die Kirche das weitere Verfahren erläutert.

Die KU ist die einzige katholische Universität im deutschen Sprachraum. Sie wurde 1980 durch ein Dekret vom Vatikan errichtet. Träger sind über eine kirchliche Stiftung die sieben bayerischen Bistümer, die die Einrichtung auch zu rund 25 Prozent finanzieren. Den übrigen Betrag bezahlt Bayern. Nach der KU-Grundordnung kann der Präsident sein Amt nach der Wahl durch den Hochschulrat ohne Zustimmung der Kirche nicht antreten. Für wichtige Entscheidungen in Universitätsangelegenheiten ist Einvernehmen zwischen Hochschule, Staat und Kirche erforderlich.