Das aktuelle Rentenniveau soll nach dem Willen der Bundesregierung stabil bleiben. Ein entsprechendes Reformpaket hat die Regierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. So soll das Niveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Sozialverbände begrüßten das Vorhaben, mahnten aber grundlegende Reformen bei der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Beim Rentenniveau handelt es sich um einen statistischen Wert. Er beschreibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist. Ein Niveau von 48 Prozent bedeutet also, dass ein Durchschnittsrentner nach 45 Beitragsjahren 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhält. Derzeit wären das 1.835,55 Euro brutto im Monat.
Auf die Reform hatten sich SPD und Union bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Weil es in den nächsten Jahren voraussichtlich weniger Beitragszahler, aber mehr Rentner geben wird, müssen die Zuschüsse des Bundes steigen: Laut dem aktuellen Haushaltsentwurf werden es 2026 rund 127,8 Milliarden Euro sein, also rund 24,5 Prozent des gesamten Etats.
Ausweitung der Mütterrente
Zudem bringt das Reformpaket für jene, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchten, eine Neuerung: Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot beziehungsweise Anschlussverbot soll fallen. Bislang war es Arbeitgebern nur möglich, Rentner unbefristet weiterzubeschäftigen - eine bürokratische Hürde, die viele davon abhielt. Künftig soll es möglich sein, Rentner ohne Sachgrund befristet einzustellen - und das auch mehrmals hintereinander.
Auch soll die sogenannte Mütterrente ausgeweitet werden. Mit dem neuen Gesetz sollen auch Eltern drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet bekommen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Mit einer Auszahlung ist laut der Deutschen Rentenversicherung erst ab 2028 zu rechnen.
Grundlegende Reformen angemahnt
Der Familienbund der Katholiken begrüßte die Ausweitung der Mütterrente. Es handele sich um eine Rentenerhöhung mit Gegenleistung, erklärte Präsident Ulrich Hoffmann. Wer Kinder erzogen habe, habe einen unverzichtbaren Beitrag für die umlagefinanzierte Rente erbracht. Es sei richtig, dass das Geburtsdatum des Kindes in Zukunft keine Rolle mehr spiele und alle Mütter gleich behandelt würden. Zugleich betonte Hoffmann, dass eine grundlegende Reform nötig sei, um die Rente zukunftsfähig zu machen.
Ähnlich äußerte sich die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und die Ausweitung der Mütterrente stärkten das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, so Bentele. Dass beide Projekte aus Steuermitteln finanziert würden, sei nur richtig, immerhin gehe es um Maßnahmen, die der ganzen Gesellschaft nutzten.
Die von der Regierung geplante Rentenkommission müsse aber auf den Tisch bringen, dass das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente nicht ausreiche, so Bentele. Grundlegende Reformen seien notwendig, um die Lasten des demografischen Wandels fair zwischen den Generationen zu verteilen und den Beitrag der Kindererziehung für den Generationenvertrag anzuerkennen.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung begrüßte das neue Rentenpaket, mahnte aber weitere Reformen an. Wer eine Anhebung des Renteneintrittsalters vermeiden wolle, müsse die Erwerbstätigkeit steigern - etwa durch mehr qualifizierte Zuwanderung, eine höhere Frauenerwerbstätigkeit, mehr ältere Erwerbstätige und bessere Bildung.