Bistum Limburg erläutert neue Corona-Regeln für Gottesdienste

"Es darf gesungen werden"

Die neuen Corona-Regeln für Gottesdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz bieten nicht so große Einschränkungen wie für allgemeine Veranstaltungen. Es gelte im Bistum die 3G-Regel. In Maßen dürfe in den Gottesdiensten auch gesungen werden.

Mundschutz für Gottesdienstteilnehmer / © Harald Oppitz (KNA)
Mundschutz für Gottesdienstteilnehmer / © Harald Oppitz ( KNA )

Die neuen Corona-Regeln für Gottesdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz sind nach Angaben des Bistums Limburg "nicht so einschränkend wie für allgemeine Veranstaltungen im öffentlichen Leben". Bei Gottesdiensten gelte im Bistum flächendeckend die 3G-Regelung, erläuterte Domkapitular Georg Franz, Personaldezernent und Leiter des Corona-Arbeitsstabes im Bistum Limburg, am Mittwoch in einer Mitteilung.

Vorlage eines Testnachweises

"Gerade das Vorlegen eines Testnachweises mag eine gewisse Hürde darstellen", sagte Franz. Es sei aber angesichts der aktuellen pandemischen Lage zumutbar und gebe allen Gottesdienstbesuchern eine erhöhte Sicherheit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren könnten ohne Nachweis am Gottesdienst teilnehmen, da sie entweder schon geimpft oder über die regelmäßige Schultestung getestet seien, sagte Franz.

Gesang in Maßen erlaubt

In den Kirchen gelte Maskenpflicht und Abstandsgebot. "Es darf gesungen werden", so Franz. Bei der musikalischen Gestaltung eines Gottesdienstes sei aber darauf zu achten, den Gemeindegesang nicht zu sehr auszuweiten. "Drei Strophen 'Stille Nacht' sind aber schon möglich", so Franz. Kinder unter sechs Jahren bräuchten in Gottesdiensten keine Maske zu tragen. Für alle anderen gelte durchgängig die Maskenpflicht. Für allgemeine kirchliche Veranstaltungen gelte die 2G-Regel. Teilnehmen können demnach nur Geimpfte und Genesene.

Anmeldeverfahren für Gottesdienste

Zur Frage, ob sich die Gläubigen für den Gottesdienst anmelden müssen und die Kontaktdaten erfasst werden müssen, sagte Franz: "Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zu einer eventuellen Nachverfolgung besteht nur in Rheinland-Pfalz." In der Regel - und insbesondere auf Weihnachten hin - gebe es in den Pfarreien ein Anmeldeverfahren für die Gottesdienste.

Übertragung der Gottesdienste

Wer nicht nachweisen könne oder wolle, dass er genesen, geimpft oder getestet ist, "den verweisen wir auf ein Mitfeiern von Fernseh- oder Streaminggottesdiensten", so Franz. Das Bistum bietet seit Beginn der Pandemie an jedem Sonntag und an Feiertagen einen Gottesdienst an, der live auf Youtube und Facebook gestreamt wird. Am Heiligen Abend werde Bischof Georg Bätzing um 17.00 Uhr eine gestreamte Christmette feiern.


Quelle:
KNA
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