Rheinische Landeskirche dringt auf Seenotrettung und Kindergrundsicherung

Eine Agenda der politischen Themen

​Seenotrettung, Kinderarmut und Schutz vor Missbrauch: Mit zahlreichen Beschlüssen biegt die Synode der rheinischen Kirche in die Schlusskurve ein. Aus den teuren Fehlern bei einer neuen Software sollen Lehren gezogen werden.

Präses Manfred Rekowski / © Hans-Juergen Vollrath (epd)
Präses Manfred Rekowski / © Hans-Juergen Vollrath ( epd )

Die Evangelische Kirche im Rheinland macht sich für staatliche und zivile Seenotrettung stark und hat alle Gemeinden und Kirchenkreise aufgefordert, dem Bündnis "United 4 Rescue - Gemeinsam Retten!" beizutreten. "Das Mittelmeer ist nach wie vor die tödlichste Grenze der Welt", hieß es am Mittwochabend bei der Landessynode in Bad Neuenahr. Das Kirchenparlament der 2,45 Millionen Protestanten zwischen Niederrhein und Saar beendet an diesem Donnerstag seine fünftägigen Beratungen und befasst sich abschließend unter anderem mit der Ökumene und dem Schwerpunktthema Diakonie.

Zur Missbrauchsprävention verabschiedete die Synode ein Kirchengesetz, außerdem wurde die Forderung nach einer Kindergrundsicherung erneuert. Die 3,4 Millionen Euro teuren Pannen und Versäumnisse bei einer Umstellung der Finanzsoftware sollen gründlich aufgearbeitet werden und in einem Jahr erneut Thema sein. Die Entschuldigung von Präses Manfred Rekowski wurde als "hilfreich" gewürdigt, auch Finanzdezernent Bernd Baucks räumte sichtlich bewegt Fehler ein, die ihm sehr leid täten.

Werben für "United 4 Rescue"

Zivile Seenotrettung dürfe nicht weiter kriminalisiert werden, erklärte die Synode der zweitgrößten deutschen Landeskirche und warb um breite Unterstützung des Aktionsbündnisses "United 4 Rescue" auch durch Unternehmen, Gewerkschaften, Sportvereine und andere Gruppen. Die evangelische Kirche, Kommunen, Vereine und Initiativen sammeln mit dem Bündnis Spenden für ein ziviles Seenotrettungsschiff für Flüchtlinge im Mittelmeer. Ein Trägerverein wurde Mitte November gegründet.

Zur Armut von Kindern und Jugendlichen hieß es, das Wohlergehen jedes Kindes müsse gleichwertig sein. Eine Kindergrundsicherung sollte die Förderung von Kindern über das Steuerrecht beziehungsweise verschiedene Sozialleistungen ersetzen.

Gesetz gegen sexualisierte Gewalt

Das verabschiedete Gesetz gegen sexualisierte Gewalt sieht vor, dass Beschäftigte künftig alle fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Das gilt auch für Ehrenamtliche, die in intensivem Kontakt mit Minderjährigen stehen. Für Menschen, die rechtskräftig wegen Missbrauchs verurteilt wurden, gilt ein Beschäftigungsverbot.

Ein Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung muss verpflichtend an eine zentrale Anlaufstelle gemeldet werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Beratung in mehreren Ausschüssen

Der Prüfbericht zu den selbst verschuldeten Millionen-Mehrkosten für die laufende Umstellung der Finanzsoftware wird in den kommenden Monaten in drei Ausschüssen beraten. Hauptziel ist die Klärung der Frage, wie solche Projekte künftig besser gemanagt und zugleich "synodal beraten und verantwortet" werden können. Auch Präses Rekowski plädierte dafür, sich angesichts anderer wichtiger Themen "auf den Blick nach vorn" zu konzentrieren.

Die Umstellung der Finanzsoftware für die gesamte rheinische Landeskirche, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, kostet 11,2 Millionen Euro - veranschlagt waren ursprünglich 7,8 Millionen Euro. Für die im September öffentlich gemachte Kostenexplosion wurden in einem am Dienstag vorgelegten Prüfbericht vor allem eine unzureichende Kostenschätzung, handwerkliche Fehler und ein zu ehrgeiziger Zeitplan verantwortlich gemacht.

Die Landessynode ist das oberste Organ der Evangelischen Kirche im Rheinland, die sich mit ihren 668 Kirchengemeinden und 37 Kirchenkreisen über Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland erstreckt.


Quelle:
epd