Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, begrüßt die Ankündigung von Bundesjugendministerin Karin Prien (CDU), noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Stärkung der Freiwilligendienste vorzulegen. Ein solches Vorhaben sei überfällig, erklärte Welskop-Deffaa am Dienstag. Freiwilligendienste leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung der Demokratie.
Bundesministerin Prien hatte zuvor in der "Rheinischen Post" angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Freiwilligendienste noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Ziel sei es, neben der Bundeswehr auch den Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste sowie den Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken. Dabei gehe es um die Resilienz der Gesellschaft und die Frage, welchen Beitrag Bürger für ihr Land leisten könnten.
Caritas verweist auf die Sicherheitslage
Die Caritas-Präsidentin verwies auf die angespannte sicherheitspolitische Lage, die nicht allein militärisch zu bewältigen sei. Einschätzungen dazu hätten auch der Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz sowie die Münchner Sicherheitskonferenz bestätigt. Vor diesem Hintergrund müssten Freiwilligendienste umfassend attraktiv gestaltet werden.
Zugleich mahnte Welskop-Deffaa ein Ende der Unsicherheit bei der Finanzierung an. Das wiederholte Hin und Her habe Träger und Einsatzstellen in den vergangenen Jahren verunsichert. Für die Jugendfreiwilligendienste forderte sie unter anderem einen Rechtsanspruch auf Förderung, eine qualifizierte pädagogische Begleitung, eine auskömmliche Finanzierung des Taschengeldes sowie das Deutschlandticket für alle Freiwilligen.
Warnung vor übereilter Zivildienst-Reform
Mit Blick auf mögliche Reformen im Zusammenhang mit einem künftigen Zivildienst warnte die Caritas davor, "das Pferd von hinten aufzuzäumen". Solange unklar sei, ob und in welcher Form eine neue Wehrpflicht komme, sei eine Neuordnung des Zivildienstes nur eingeschränkt sinnvoll. Sollte es dazu kommen, müssten anerkannte Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren auch für den Zivildienst genutzt werden können.