Caritas erteilt Vorschlag der Abschaffung des Ostermontags eine Absage

"Erschreckende kulturelle Ahnungslosigkeit"

Hat Deutschland zu viele Feiertage? Ja, meint eine Unternehmenschefin und schlägt vor, den Ostermontag zu streichen. Dessen Bedeutung nehme heutzutage eh niemand mehr wahr, heißt es. Die Caritas bringt das auf die Barrikaden.

Ostermontag im Kölner Dom / © Nicolas Ottersbach (DR)
Ostermontag im Kölner Dom / © Nicolas Ottersbach ( DR )

Überlegungen aus der Wirtschaft, den Ostermontag als Feiertag abzuschaffen, hat der Deutsche Caritasverband eine deutliche Absage erteilt. "Ausgerechnet den Ostermontag als möglichen Streichtermin zu empfehlen, zeugt von einer erschreckenden kulturellen Ahnungslosigkeit", sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Eva-Maria Welskop-Deffaa / © Gordon Welters (KNA)
Eva-Maria Welskop-Deffaa / © Gordon Welters ( KNA )

Zuvor hatte die Chefin des schwäbischen Werkzeugmaschinenbauers Trumpf, Nicola Leibinger-Kammüller, vorgeschlagen, den Ostermontag als Feiertag zu streichen, um die Produktivität in Deutschland zu erhöhen. "So gut wie niemand nimmt heute noch an einer Ostermontags-Prozession teil, für die der Tag im Mittelalter einmal gedacht war. Ich bin überzeugt, wir fänden eine Lösung, ohne dass Beschäftigte danach ins Sanatorium müssen", sagte die Firmenchefin am Wochenende der "Stuttgarter Zeitung".

Caritas: "Respekt vor religiösen Wurzeln"

Die Caritas-Präsidentin hält dagegen, der Ostermontag sei in den meisten europäischen Ländern Feiertag – "nicht als Tag mittelalterlicher Osterprozessionen, sondern als Tag der biblischen Emmaus-Geschichte, die exemplarisch die Gefahr beschreibt, dass wir – gefangen in Alltagssorgen – das Auferstehungswunder nicht bemerken". 

Jene, die die Produktivität ihres Unternehmens durch mehr Arbeitstage retten wollten, "täten gut daran, im Respekt vor den religiösen Wurzeln unserer Kultur bei Urlaubstagen in den eigenen Tarifverträgen anzufangen und nicht bei den höchsten christlichen Feiertagen", mahnte Welskop-Deffaa.

Gesetzliche Feiertage

Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück. Ansonsten variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.12. und 26.12.).

Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann (dpa)
Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann ( dpa )
Quelle:
KNA