Gesetzliche Feiertage

Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann (dpa)
Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann ( dpa )

Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück. Ansonsten variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.12. und 26.12.). Am Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar ist lediglich in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt frei. Der Internationale Frauentag am 8. März war erstmals 2019 in Berlin gesetzlicher Feiertag. Fronleichnam ist in den überwiegend katholischen Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland Feiertag sowie in katholisch geprägten sächsischen Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes im Landkreis Bautzen und in vereinzelten Gemeinden Thüringens (dort: 12 Feiertage). Das Augsburger Friedensfest am 8. August ist in Deutschland der einzige gesetzliche Feiertag, der nur in einer Stadt gilt.

Mariä Himmelfahrt am 15. August ist im Saarland frei und in rund 1.700 bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung - in etwa 350 anderen dagegen nicht. Der Weltkindertag am 20. September ist in Thüringen ab 2019 als arbeitsfreier Feiertag eingeführt worden. Der Reformationstag am 31. Oktober gilt in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesetzlicher Feiertag. Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen ab 2018, den «Tag der Reformation» als Feiertag neu einzuführen, nachdem 2017 zum 500-jährigen Gedenken an die Reformation bundesweit ein freier Tag stattgefunden hatte. Am 1. November feiern die Bewohner von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland Allerheiligen und haben dafür frei. Nur in Sachsen wird der Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem 23. November (2019: 20.11.) als Feiertag begangen.

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage.

Anzahl der gesetzlichen Feiertage:

10: Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

11: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin (inklusive einmaligem "Tag der Befreiung")

12: Baden-Württemberg, Saarland

13: Bayern (inklusive Mariä Himmelfahrt am 15. August in rund 1.700 von 2.056 Gemeinden)

14: Augsburg (inklusive Friedensfest am 8. August) (kna/20.05.2020)