Familienbund kritisiert Kinderbonus als "Trostpflaster"

"Bestenfalls homöopathische Wirkung"

Der sogenannte Kinderbonus in der Corona-Krise soll die hohen Belastungen von Eltern während der letzten Monate kompensieren. Der Familienbund der Katholiken kritisiert diese Einmalzahlung als unzureichend.

Lernen und Arbeiten von zu Hause: familiäre Doppelbelastung in Corona-Krise / © Eugenio Marongiu (shutterstock)
Lernen und Arbeiten von zu Hause: familiäre Doppelbelastung in Corona-Krise / © Eugenio Marongiu ( shutterstock )

Zudem fordert der Verband ein monatliches "Corona-Elterngeld". Der Familienbund der Katholiken kritisiert zudem den sogenannten Kinderbonus in der Corona-Krise als "Konjunkturmaßnahme mit bestenfalls homöopathischer Wirkung für Familien".

"Die Einmalzahlung ist unzureichend und erinnert eher an ein Trostpflaster für Familien", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann am Dienstag in Berlin. Am Montag hatten die Familienkassen mit der schrittweisen Auszahlung der einmaligen Leistung in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind begonnen.

Der Kinderbonus werde den hohen Belastungen von Familien in der Corona-Krise nicht gerecht, sagte Hoffmann weiter. Familien profitierten davon bei Weitem nicht in dem Maße, wie es nötig wäre.

Familien angemessen honorieren

"Die Politik muss die unverzichtbaren gesellschaftlichen Leistungen von Familien in dieser Zeit angemessen honorieren, ohne Konjunkturprogramme im Gewand familienpolitischer Mogelpackungen", forderte Hoffmann.

Der Familienbund verlangt ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches "Corona-Elterngeld" in Höhe von 300 Euro monatlich. Dieses solle über die gesamte Dauer der Krise gezahlt werden. "Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren", meinte Hoffmann.

Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer "Corona-Elternzeit", die es Eltern erlaube, ihre Arbeitszeit für die stark gestiegenen familiären Anforderungen zu reduzieren - mit angemessenem Rückkehrrecht und fortbestehendem Kündigungsschutz.


Quelle:
KNA