Bund wirbt für Investitionen deutscher Unternehmen in Afrika

Einhaltung von Menschenrechten muss gewährleistet sein

Mehr deutsche Unternehmen sollen nach dem Wunsch der Bundesregierung nach Afrika gehen. Doch Investitionen bringen für die Unternehmen auch eine Verantwortung mit sich, Standards zu gewährleisten.

Autor/in:
Denise Thomas
Solarpaneele zur Sonnenenergieproduktion in der Wüste in Afrika / © ingehogenbijl (shutterstock)
Solarpaneele zur Sonnenenergieproduktion in der Wüste in Afrika / © ingehogenbijl ( shutterstock )

Mit knapp neun Milliarden Euro geht nur ein Prozent der deutschen Direktinvestitionen nach Afrika. Die Bundesregierung will das ändern und wirbt bei deutschen Unternehmen für Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent. Projekte wie die von der Bundesregierung angeleierte G20-Initiative "Compact with Africa" sollen unter anderem Arbeitsplätze schaffen und Armut lindern.

Besonders Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wollen deutsche Unternehmen nach Afrika bringen. Aus Merkels Sicht sind dies "Investitionen in die Zukunft", aus denen eine "Win-Win-Situation" für beide Seiten werden kann, wie sie im November 2019 im ARD-Hauptstadtstudio sagte. Müller mahnte bereits mehrmals eine neue Afrikapolitik der Europäischen Union an. Er will die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika komplett neu gestalten. "Die EU darf Afrika nicht länger nur als Absatzmarkt für subventionierte billige Agrarprodukte behandeln", sagte Müller zuletzt dem "Handelsblatt".

Kritik von Menschenrechtlern

Entwicklungsfinanzierer wie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die private Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern fördert und finanziert, greifen diesen Ansatz auf und stellen den afrikanischen Kontinent immer weiter in den Fokus. Unternehmen in Afrika hätten im vergangenen Jahr Investitionen in Höhe von 340 Millionen Euro von der DEG erhalten, sagt die Sprecherin der DEG-Geschäftsführung, Christiane Laibach.

Zuletzt war der Finanzierer in die Kritik von Menschenrechtlern geraten, die der DEG und drei weiteren europäischen Entwicklungsbanken eine Verbindung zur Ausbeutung von Arbeitern in der Demokratischen Republik Kongo vorwerfen. Ein von den Banken finanziell unterstützter Palmöl-Konzern soll laut Human Rights Watch (HRW) seine Arbeiter ausbeuten und sie gefährlichen Pestiziden aussetzen. Die DEG weist die Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass regelmäßig Vor-Ort-Besuche von Umwelt- und Sozialexperten stattfänden, ebenso ein beständiger Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft.

Zum Wohle der Investitionen und der Menschen

Investitionen nach Afrika bringen eine gewisse Verantwortung für die Unternehmen mit sich, Standards einzuhalten - zum Beispiel in Bezug auf Menschenrechte. Sie müssen zudem gewährleisten, dass Partner dies ebenfalls tun. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, sprach sich deswegen am Samstag in Bonn für eine Regulierung zum Wohle der Investitionen und der Menschen aus. "Niemand will eine Gesetzgebung, die Investitionen verhindert", betonte er. Ohne Regulierung liefen Unternehmen jedoch Gefahr, einen "gewaltigen Reputationsschaden" zu erleiden, wenn gewisse Standards eben doch nicht eingehalten würden. Man müsse, bezogen auf Investitionen in Afrika, eine "faire Balance" zwischen den Interessen der afrikanischen Länder und jenen der Unternehmen finden. Gröhe äußerte sich bei einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).

Mögliches Instrument einer solchen Regulierung könnte das von Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante "Lieferkettengesetz" sein. Ein solches Gesetz soll Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in Lieferketten verpflichten und gewährleisten, dass Produkte nicht unter ausbeuterischen Bedingungen oder beispielsweise durch Kinderarbeit entstehen.

Das Gesetz umfasst allerdings voraussichtlich nur Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Skeptiker befürchten, dass es am Ende zu lasch ausfallen könnte. Langfristig sieht Müller die EU in der Pflicht, gemeinsame Standards für die Beachtung der Menschenrechte in Lieferketten zu schaffen.

Menschenrechte

Menschenrechte sprechen jeder Person die gleichen Rechte und Freiheiten zu - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung oder politischer Haltung. Sie gelten von Geburt an und können nicht verwirkt werden. Als Basis gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 als politische Willenserklärung verabschiedet wurde. An diesen wichtigen Meilenstein erinnert alljährlich der Tag der Menschenrechte

Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner (dpa)
Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner ( dpa )
Quelle:
KNA