Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. Kirchlicherseits gibt es seit dem neuen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.
Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als "letztem Mittel", um in Einzelfällen "unzumutbare Härten" abzuwenden.
2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zudem auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Kirchen und Bamf benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Seit 1. August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten. Gemeinden müssen sich dann wesentlich länger um die Flüchtlinge kümmern. (KNA)
15.02.2021
Mutter Mechthild Thrümer, oberfränkische Benediktineräbtissin, hat schon etlichen Flüchtlingen Kirchenasyl verweigert. In einem Interview nannte sie die Gründe dafür - und äußerte sich zu ihrem bevorstehenden Gerichtsprozess.
Sie habe mehr Menschen abgewiesen als aufgenommen, sagte die Ordensfrau in einem Interview mit der "Mittelbayerischen Zeitung" am Montag. Die Leiterin des Klosters Kirchschletten erwartet vor dem Amtsgericht Bamberg ein Prozess wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt in mehreren Fällen. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Kloster beherbergte nach Angaben der Äbtissin seit 2016 schon 30 Menschen im Kirchenasyl.
Kriterien für Kirchenasyl
In dem Interview erläuterte Mutter Mechthild ihre Ausschlusskriterien für eine Aufnahme ins Kirchenasyl. "Abgewiesen wird, wer bei einer Abschiebung nicht massiv gefährdet und bedroht ist. Etwa eine Mutter mit einem Baby aus Marokko - was nicht als besonders gefährliches Land gilt. Oder ein Mann, der sich als Christ verfolgt sah und nach Frankreich abgeschoben werden sollte. In Frankreich dürfte er aber auch in Sicherheit sein." Auch wolle sie nichts mit Leuten zu tun haben, "die Straftaten begangen oder ihre Pässe vernichtet haben, damit ihre Herkunftsländer nicht bekannt werden."
Generell seien Flüchtlinge "keine besseren oder schlechteren Menschen als alle anderen", sagte die Äbtissin. Manche wollten sich im Kirchenasyl nicht in die Gemeinschaft integrieren. Sie erwarte aber etwa, "dass gearbeitet wird", zum Beispiel in der Küche.
"Eine Schande für Deutschland"
Mutter Mechthild äußerte die Hoffnung auf einen guten Ausgang ihres Gerichtsverfahrens. Sie sei nicht kriminell, habe niemanden geschädigt, sondern mit ihren Mitschwestern nur Menschen geholfen, "die in einer ausweglosen Situation sind". Das sei für sie "etwas ganz Selbstverständliches". Zudem habe sie sich dabei stets an die Vereinbarungen der Kirchen mit den Behörden gehalten. "Es wäre eine Schande für Deutschland, wenn man Kirchenasyl nicht mehr gewähren dürfte."
Am 6. März wird die Benediktinerin wegen ihres Einsatzes für Flüchtlinge mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet.
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. Kirchlicherseits gibt es seit dem neuen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.
Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als "letztem Mittel", um in Einzelfällen "unzumutbare Härten" abzuwenden.
2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zudem auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Kirchen und Bamf benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Seit 1. August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten. Gemeinden müssen sich dann wesentlich länger um die Flüchtlinge kümmern. (KNA)