Das sogenannte Dublin-System regelt den Umgang mit Asylbewerbern in Europa. In der Theorie jedenfalls. Grundlage ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Danach muss ein EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Das Land, in dem der Ankömmling erstmals den Boden der Union betritt, ist auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, könnte er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.
Das Regelwerk wurde 1990 in Dublin vereinbart, als erst zwölf Staaten dazugehörten. Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen und der stark gewachsenen Union funktionierte dieses System zuletzt nur unzureichend. Vor allem auf der sogenannten Balkanroute ließen Staaten die Menschen teilweise ungehindert passieren.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wendete von August 2015 an das Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge zeitweise nicht mehr vollständig an. Die Behörden schickten die Menschen in der Regel nicht in andere EU-Staaten zurück. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, das Verfahren mache keinen Sinn. (Quelle: dpa)
03.08.2017
Der Europäische Gerichtshof hat die europäischen Asylregeln auch in Ausnahmesituationen bestätigt. Die "Dublin-Regeln" waren demnach auch in der Flüchtlingskrise 2015 gültig. Kirchenexperten fordern eine Überarbeitung des EU-Asylrechts.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte geurteilt, dass die "Dublin-Regeln" auch in der Flüchtlingskrise 2015 gültig waren. Das "Durchwinken" Tausender Flüchtlinge durch Kroatien sei illegal gewesen. Die Grenzöffnung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter Berufung auf das "Selbsteintrittsrecht" sei jedoch rechtens gewesen. In Notfällen kann damit die Last anderer Staaten erleichtert werden.
"Das Signal dieser Urteile heißt ganz klar: Schafft endlich gerechtere Regelungen im europäischen Asylrecht", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten. Die Länder, die aufgrund ihrer Randlage den Großteil der Flüchtlinge aufnehmen müssten, dürften damit nicht länger alleingelassen werden. "Hier müssen endlich nationale Egoismen überwunden werden", ergänzte der Chef des katholischen Hilfswerks Misereor, Pirmin Spiegel. Ein "Weiter so" sei nicht zukunftsfähig.
Zuerst betretenes EU-Land für Asylverfahren zuständig
Die Dublin-Regeln besagen, dass der EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, der zuerst betreten wurde. In der Regel sind das die Länder an der EU-Außengrenze wie Italien und Griechenland. Im April 2016 schlug die EU-Kommission zwei Überarbeitungsmöglichkeiten der Dublin-Regeln vor. Während Option A vorsah, das Prinzip des Ersteintritts beizubehalten, sah Option B vor, Migranten von Anfang an auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen und so die Last gerechter zu verteilen.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten und EU-Parlamentariern schlug die Kommission im Mai 2016 letztendlich Option B vor. Dieser Mechanismus sieht eine Umverteilung von Flüchtlingen erst vor, wenn ein Land besonders belastet ist. Zudem soll die Familienzusammenführung verbessert werden. Bei welcher Belastung umverteilt werden soll, darüber verhandeln die EU-Politiker derzeit noch. Im Herbst soll der Innenausschuss des EU-Parlaments über den Vorschlag zu den Dublin-Regeln abstimmen. Danach können die Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, stattfinden.
EU-Staaten sperren sich gegen Umverteilung von Flüchtlingen
Einige EU-Staaten sperren sich derweil komplett gegen eine Umverteilung von Flüchtlingen. Aus diesem Grund leitete die EU-Kommission am Mittwoch die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen, Ungarn und Tschechien ein. Keiner der Mitgliedstaaten habe erklärt, bald Flüchtlinge aus Italien oder Griechenland aufzunehmen, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Weder die laufenden Gerichtsverfahren gegen den Rat noch die Schwierigkeiten bei den Sicherheitsüberprüfungen rechtfertigten es, sich nicht an der Flüchtlingsumverteilung zu beteiligen, so die Kommission.
Deutschland hat seit Beginn der Umverteilung 3.215 Schutzsuchende aus Italien, 3.712 aus Griechenland und 2.763 syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen.
Das sogenannte Dublin-System regelt den Umgang mit Asylbewerbern in Europa. In der Theorie jedenfalls. Grundlage ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Danach muss ein EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Das Land, in dem der Ankömmling erstmals den Boden der Union betritt, ist auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, könnte er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.
Das Regelwerk wurde 1990 in Dublin vereinbart, als erst zwölf Staaten dazugehörten. Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen und der stark gewachsenen Union funktionierte dieses System zuletzt nur unzureichend. Vor allem auf der sogenannten Balkanroute ließen Staaten die Menschen teilweise ungehindert passieren.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wendete von August 2015 an das Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge zeitweise nicht mehr vollständig an. Die Behörden schickten die Menschen in der Regel nicht in andere EU-Staaten zurück. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, das Verfahren mache keinen Sinn. (Quelle: dpa)