Das Dublin-Verfahren

Meldung als Asylsuchender / © Daniel Karmann (dpa)
Meldung als Asylsuchender / © Daniel Karmann ( dpa )

Das sogenannte Dublin-System regelt den Umgang mit Asylbewerbern in Europa. In der Theorie jedenfalls. Grundlage ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Danach muss ein EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Das Land, in dem der Ankömmling erstmals den Boden der Union betritt, ist auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, könnte er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.

Das Regelwerk wurde 1990 in Dublin vereinbart, als erst zwölf Staaten dazugehörten. Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen und der stark gewachsenen Union funktionierte dieses System zuletzt nur unzureichend. Vor allem auf der sogenannten Balkanroute ließen Staaten die Menschen teilweise ungehindert passieren.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wendete von August 2015 an das Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge zeitweise nicht mehr vollständig an. Die Behörden schickten die Menschen in der Regel nicht in andere EU-Staaten zurück. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, das Verfahren mache keinen Sinn. (Quelle: dpa)