Gericht: Texas darf umstrittene Abtreibungsmethode verbieten

Grundsatzurteil von 1973 auf dem Prüfstand

Ein US-Bundesberufungsgericht hat ein texanisches Gesetz bestätigt, dass eine Methode der Abtreibung verbietet, die bei Abbrüchen im zweiten Schwangerschaftsdrittel regelmäßig angewandt wird.

Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig (dpa)
Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig ( dpa )

Damit hob das Gericht am Mittwoch (Ortszeit) eine Entscheidung einer unteren Instanz auf. Diese hatte in dem Verbot eine "unangemessene Belastung der Frauen" gesehen.

Konkret gehe es um ein 2017 verabschiedetes Gesetz, bekannt als "Senate Bill 8", das verbiete den Fötus bei der Abtreibung zu zerteilen. Die Amerikanische Akademie der Geburtsärzte und Gynäkologen hält das medizinische Verfahren für "das sicherste" ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.

Lob und Kritik am texanischen Gesetz

Die Organisation "Planned Parenthood" und andere Abtreibungsanbieter hatten gegen das Gesetz geklagt und ein Inkrafttreten verhindert. "In keinem anderen Bereich der Medizin würden Politiker in Erwägung ziehen, Ärzte daran zu hindern, ein Standardverfahren anzuwenden", kritisierte die Präsidentin von Woman's Health, Amy Hagstrom Miller, eine der Klägerinnen, die Entscheidung. Dagegen lobte Elissa Graves von der "Alliance Defending Freedom" das Urteil. Texas habe das Recht, "die grausamen Zerstückelung-Abtreibungen streng zu begrenzen."

Das texanische Gesetz zählt zu einem von zahlreichen Abtreibungsbeschränkungen, die in den letzten Jahren von republikanisch kontrollierten Bundesstaaten verabschiedet wurden.

Staatliche Abtreibungsverbote 1973 für verfassungswidrig erklärt

Im Herbst will sich der US-Supreme Court mit einem Gesetz aus Mississippi befassen, das die meisten Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet, wie es hieß. Eine Bestätigung könnte das Grundsatzurteil von 1973 "Roe v. Wade", das staatliche Verbote von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärte, infrage stellen.


Quelle:
KNA
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