Maßnahmen der Bistümer zum Coronavirus im Überblick

Was gilt in meiner Gemeinde?

Unterschiedlich reagieren die Deutschen Bistümer auf die Corona-Pandemie. In einigen Diözesen sind alle Gottesdienste abgesagt, in anderen wurden die Hygienemaßnahmen verschärft. Hier gibt es die Maßnahmen der Bistümer im Überblick. 

Mann in einer Kirchenbank / © Stokkete (shutterstock)

Hinweis: Der Artikel gibt den jeweils angegebenen Stand wieder. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Internetseite Ihres Bistums und Ihrer Gemeinde. 

Bistum Aachen

Bei Gottesdiensten soll auf Weihwasser, das Händereichen beim Friedensgruß sowie die Mundkommunion verzichtet werden. Gläubige mit Erkältungssymptomen sollen auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Im Fall einer befürchteten Selbst- oder Fremdgefährdung sind Gläubige von der Sonntagspflicht dispensiert. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.45 Uhr)

Bistum Augsburg

Alle Gottesdienste sind auf 100 Teilnehmer beschränkt. Dabei soll der Abstand zwischen den Gläubigen gewahrt werden, um Ansteckungen zu vermeiden. Taufen und Trauungen sind nach Möglichkeit zu verschieben. Die Bischofsweihe von Bertram Meier zum Bischof von Augsburg wird verschoben. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.55 Uhr)

Erzbistum Bamberg

Liturgische Feiern dürfen nur noch mit weniger als 100 Teilnehmern stattfinden. Dabei müssen die erforderlichen Standards der Gesundheitsbehörden eingehalten werden, z.B. vier Quadratmeter Raum je teilnehmender Person und Ausschluss von Risikopersonen. Kindergottesdienste finden nicht statt, ebenso wie Erstkommunionfeiern und Firmungen bis zum 19. April.

Erzbischof Ludwig Schick entbindet die Gläubigen von der Sonntagspflicht, die heilige Messe zu besuchen, und ruft dazu auf, den Sonntag zu Hause durch das persönliche Gebet oder in der Familie zu heiligen. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.15 Uhr)

Erzbistum Berlin

An diesem Sonntag dürfen nur Gottesdienste mit weniger als 50 Personen stattfinden. Dafür sollen Listen ausgelegt werden, in denen die Personen, die am Gottesdienst teilnehmen, ihre Namen und Kontaktdaten angeben. In den Gottesdiensten wird nicht mehr gesungen, die Mundkommunion wird nicht gespendet und der Friedensgruß unterbleibt. Die Sonntagspflicht ist aufgehoben. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)

Bistum Dresden-Meißen

Alle öffentlichen Gottesdienste und Veranstaltungen im Bistum Dresden-Meißen sind bis auf weiteres abgesagt. Die Sonntagspflicht ist aufgehoben. Die Kirchenräume sollten nach Möglichkeit für das persönliche Gebet geöffnet bleiben. Weitere Informationen hier. (Stand: 14.03.2020, 11.45 Uhr)

Bistum Eichstätt

Das Bistum Eichstätt legt nahe, bis 19. April auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen in der Diözese zu verzichten. Das kirchliche Leben soll allerdings weiterhin soweit möglich aufrechterhalten werden. Ein Krisenstab wurde eingerichtet. Erkrankten Personen und Risikogruppen wird von der Teilnahme an Gottesdiensten abgeraten. 

Unabhängig von der Teilnehmerzahl betrifft die Empfehlung zur Absage von geplanten Veranstaltungen beispielsweise Konzerte, Seniorennachmittage, Vorträge und Fahrten. Das gilt auch für die Kommunion- und Firmvorbereitungen. Ob Feiern zur Firmung oder Erstkommunion verschoben werden, wird von der Bistumsleitung noch bekannt gegeben. Auch inwieweit die Kar- und Osterliturgie stattfindet, ist noch offen. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8:15 Uhr)

Bistum Erfurt

Gottesdienste finden im Rahmen der behördlichen Vorgaben weiterhin statt. Bischof Neymayr hat die Gläubigen für die Zeit bis zum Ende der behördlichen Maßnahmen von der Sonntagspflicht freigestellt. Er schreibt: "Auch unser Gebet ist eine wichtige Form der Solidarität. Wo Veranstaltungen mit wenigen Teilnehmern erlaubt sind, können Sie auch werktags zur Eucharistiefeier zusammenkommen. Sie können zu Hause gemeinsam beten. Auf der Homepage unseres Bistums ist eine kleine Hausandacht vorgeschlagen, die dazu einlädt, die Hauskirche neu zu entdecken." Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.55 Uhr)

Bistum Essen

Bis zum 30. Juni fallen alle Firmungen aus. Auch Erstkommuniongottesdienste sollen verschoben werden. Es sollen alle Gottesdienste abgesagt werden, bei der eine höhere Personenzahl, oder viele ältere oder vorerkrankte Personen erwartet werden. Katholiken, bei denen der Besuch des Sonntagsgottesdienstes nicht angeraten ist, sind von der Sonntagspflicht befreit. "Dieser Schritt ist uns sehr schwer gefallen", sagte Bischof Franz-Josef Overbeck. Doch aktuell müsse das oberste Ziel sein "alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen". Weitere Informationen hier. (Stand: 14.03.2020, 13.45 Uhr)

Erzbistum Freiburg

Gottesdienste finden nicht statt, wenn die behördlich festgelegte maximale Teilnehmerzahl erreicht wird. Durch "vorausschauende Planung von Frequenz, Uhrzeit und Versammlungsort" soll die Größe der Gottesdienstgemeinde gering gehalten werden. Bisher sollen die Gottesdienste für die Kar- und Ostertage, Tauffeiern oder Trauungen stattfinden. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)

Bistum Fulda

Bis zum 3. April sind sämtliche öffentlichen Gottesdienste abgesagt. Für diese Zeit hat Bischof Gerber die Gläubigen von der Sonntagspflicht dispensiert. Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 9 Uhr)

Bistum Görlitz 

Bischof Ipolt hebt die Sonntagspflicht für den Fall auf, dass ein Gottesdienst aufgrund behördlicher Vorgaben ausfallen muss. Bischof Ipolt: "Möge der Herr uns allen helfen, dass wir diese Krise aus der Kraft unseres Glaubens und mit Zuversicht bestehen. So können wir Zeugen für viele Menschen sein, die sich jetzt Sorgen machen und Ängste haben." Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)

Erzbistum Hamburg

Es finden vorerst keine Gottesdienste statt. Die Sonntagspflicht für das aktuelle Wochenende ist ausgesetzt. Taufen und Trauungen können im kleinen Kreis stattfinden. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.40 Uhr)

Bistum Hildesheim 

Firmungen und Erstkommunionfeiern bis zu den Sommerferien werden verschoben. Alle Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarrgemeinden sollen bis auf Widerruf ausgesetzt werden. Die traditionelle Chrisam-Messe am 8. April entällt. 

Das Bistum Hildesheim sagt alle öffentlichen Veranstaltungen der Diözese bis zum 15. Mai 2020 ab. Im Hildesheimer Dom entfallen die sonntäglichen Fastenpredigten, sowie auch vorerst die Sonntagsgottesdienste und Domführungen. Der Dom bleibt aber für Betende und Besucher geöffnet. In einem Brief befreit Bischof Heiner Wilmer die Gläubigen für diese Zeit von der Sonntagspflicht. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.40 Uhr)

Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln hat alle Gottesdienste abgesagt. Die Regelung gilt bis Karfreitag, wie die Erzdiözese am Samstagabend mitteilte. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Gegenwärtig gälten die "schwerwiegenden Gründe", unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt sei. 

Die Spendung der Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolge in gewohnter Weise. Die Kirchen sollten nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten und unter Beachtung der Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben. Mehr Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 13 Uhr)

Bistum Limburg

Das Bistum Limburg hat alle öffentlichen Gottesdienste abgesagt. Von der Absage sind auch Erstkommunionen und Firmungen bis einschließlich Christi Himmelfahrt sowie gemeinsame Tauffeiern betroffen. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.45 Uhr)

Bistum Magdeburg

Im Rahmen der behördlichen Vorgaben finden weiterhin Gottesdienste statt. Älteren, kranken und geschwächten Personen wird "dringend empfohlen, nicht zu den Gottesdiensten zu kommen." Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 9 Uhr)

Bistum Mainz

Bis zum 27. März finden keine Gottesdienste statt. Bischof Kohlgraf, der sich in Quarantäne befindet, empfiehlt den Gläubigen das eucharistische Fasten: "Ein bewusstes Sich-Enthalten der Gemeinschaft mit Christus in der Eucharistie, um das Sakrament dann mit umso größerer Freude zu empfangen. Vielleicht kann dies eine Haltung sein, um der vor uns liegenden Zeit einen geistlichen Sinn zu geben (Auszug)." Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)

Erzbistum München-Freising

Alle öffenlichen Gottesdienste sind abgesagt. Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit. Beerdingungen können im kleinen Kreis weiterhin stattfinden. Taufen, Hochzeiten und Firmungen finden bis auf weiteres nicht statt. Kardinal Marx empfiehlt die Tradition der geistlichen Kommunion: "Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche." Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.55 Uhr)

Bistum Münster

Alle Firmungen werden bis zum Ende der Osterferien abgesagt. Sonstige Gottesdienste können unter Beachtung besonderer Verhaltensmaßnahmen weiterhin stattfindenWeitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.50 Uhr)

Bistum Osnabrück

Gemeinden wird bis einschließlich 5. April davon abgetraten, Gottesdienste abzuhalten. Das gilt auch für den Palmsonntag. Gottesdienste in Krankenhäusern, Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen sind "bis auf weiteres abzusagen". Beerdigungen finden weiterhin statt, Taufen und Trauungen sollen in Absprache mit den Familien auf nach Ostern verschoben werden. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.45 Uhr)

Erzbistum Paderborn

Wegen der Corona-Krise hat das Erzbistum Paderborn alle Gottesdienste und Veranstaltungen abgesagt. Die Regelung gilt bis auf Weiteres ab Montag, wie die Erzdiözese am Sonntagabend mitteilte. Neben Tagungen, Fortbildungen, Gremiensitzungen oder Wallfahrten müssten auch Erstkommunionfeiern auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen blieben in dieser Zeit aber als Orte des Gebetes geöffnet. Ebenso solle die Einzelseelsorge gewährleistet bleiben.

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker empfahl den Gläubigen besonders das persönliche Gebet und das Gebet in der Familie. Die Erzdiözese werde digitale religiöse Angebote auflegen. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 19.01 Uhr)

Bistum Passau

Mund- und Kelchkommunion sollen nicht gespendet werden. Auch der Händedruck beim Friedensgruß und der übliche Gebrauch von Weihwasser soll unterbleiben. Bischof Oster dispensiert Gläubige von der Sonntagspflicht, bei denen eine Mitfeier des Sonntagsgottesdienstes nicht angeraten ist. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.55 Uhr)

Bistum Regensburg

Die Pfarrer sind aufgerufen, das sakramentale Leben aufrechtzuerhalten. Gottesdienste mit über 100 Teilnehmern sollen nicht stattfinden, außerdem sind Firm-  und Erstkommunionfeiern bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Beichte soll sich ein "Textilvorhang oder eine Plastikfolie" zwischen Priester und Gläubigen befinden. Chorproben finden nicht statt. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.55 Uhr)

Bistum Rottenburg-Stuttgart

Trauerfeiern, Taufen und Hochzeitsgottesdienste unter 50 Personen können weiterhin stattfinden. Öffentliche Gottesdienste finden weiterhin statt. Gläubige mit Erkältungssymptomen sollen den Gottesdienstfeiern fernbleiben, um Infektionsketten zu unterbrechen. Bis zum 30. April sind alle Firmgottesdienste abgesagt. Die Palmsonntagsprozession durch Rottenburg wird nicht stattfinden. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)

Bistum Speyer

Alle öffentlichen Gottesdienste sind eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.20 Uhr)

Bistum Trier

Bis mindestens Ende März fallen im Bistum Trier alle öffentlichen Gottesdienste aus. Die Kirchen bleiben als "Orte des Gebetes und der Zuflucht" geöffnet. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.50 Uhr)

Bistum Würzburg

Bischof Franz Jung hat für die Katholiken im Bistum Würzburg bis zum 19. April die Sonntagspflicht ausgesetzt. Ein Krisenstab wurde eingerichtet. Gottesdienste in Senioreneinrichtungen sowie Firm- und Erstkommuniongottesdienste finden vorerst nicht statt. Die Kirchenchöre stellen die Proben und Auftritte ein. Das Bistum lädt dazu ein, die Übertragungen von Gottesdiensten in Hörfunk und Fernsehen zur Mitfeier zu nutzen.

Krankenkommunion oder Krankensalbung für Einzelpersonen sind weiterhin möglich. Taufen, Trauungen und Beisetzungsfeiern sollen nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. Die Hotline des Bistums ist weiterhin von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 10 Uhr und 14 bis 16 Uhr unter 0931/38622222 erreichbar. Weitere Informationen hier. (Stand: 15.03.2020, 8.30 Uhr)