​Bischöfe begrüßen Brandenburger Bestattungsgesetz in Teilen

"Das Recht, bestattet zu werden, gilt für jeden Menschen"

Das neue Brandenburger Bestattunggesetz stößt bei den dortigen Geistlichen teilweise auf Zustimmung. Erzbischof Heiner Koch und Landesbischof Markus Dröge bedauern aber, dass es weiterhin ein Mindestgewicht für die Bestattung von Totgeburten gibt. 

 (DR)

Die beiden Geistlichen veröffentlichten eine entsprechende gemeinsame Erklärung. "Mit Respekt und Anerkennung nehmen wir die ausführliche und ernsthafte Debatte im Parlament wahr", heißt es in dem Schreiben. Auch wenn die Bischöfe ein Mindestgewicht für eine Bestattungspflicht für Totgeburten "weiterhin für problematisch" halten, so sei dennoch "die Absenkung von 1.000 auf 500 Gramm ein wichtiges positives Signal".

Dass betroffene Eltern nun darauf hingewiesen werden müssen, dass sie ihre Kinder bestatten können, verbessere die bisherige Regelung ebenfalls. "Grundsätzlich bleiben wir dabei: Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben. Das Recht bestattet zu werden, gilt für jeden Menschen", schreiben die Bischöfe.

Keine Diamanten aus Totenasche

Positiv bewerten sie dagegen, dass die Abgeordneten mehrheitlich gegen die Möglichkeit votierten, Teile der Totenasche zu entnehmen, um daraus einen Diamanten pressen zu lassen.

Auch dass die Gesetzesnovelle festschreibt, dass nur noch Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, findet ausdrücklich die Zustimmung der Kirchen. Nachprüfbare Zertifizierungen vorausgesetzt, biete dies die Möglichkeit für Änderungen in den Friedhofsvorschriften. In welcher Form dies praktisch umgesetzt werden könne, werde nun geprüft, heißt es.

Der Brandenburger Landtag hatte vergangenen Mittwoch das neue Bestattungsgesetz des Landes verabschiedet. Dafür stimmten SPD und Linke. CDU, Grüne und AfD enthielten sich. Zuvor hatte es um das Gesetz mehrere Monate lang intensive Debatten gegeben.


Erzbischof Heiner Koch / © Markus Nowak (KNA)
Erzbischof Heiner Koch / © Markus Nowak ( KNA )

Markus Dröge / © Jürgen Blume (epd)
Markus Dröge / © Jürgen Blume ( epd )
Quelle:
KNA