Bischöfe kritisieren geplantes Brandenburger Bestattungsgesetz

Kommerz mit dem Tod?

Wenige Tage vor der abschließenden Beratung im Brandenburger Landtag haben der katholische Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Landesbischof Markus Dröge die geplante Novelle des Bestattungsgesetzes scharf kritisiert.

Berliner Bischöfe kritisieren geplantes Brandenburger Bestattungsgesetz / © Harald Oppitz (KNA)
Berliner Bischöfe kritisieren geplantes Brandenburger Bestattungsgesetz / © Harald Oppitz ( KNA )

Die im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung vorgesehene Einführung einer Bestattungspflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm lehnen sie ebenso ab wie die Möglichkeit, Teile der Totenasche zu entnehmen, um daraus einen Diamanten pressen zu lassen.

Kommerz mit dem Tod?

In einer gemeinsamen Erklärung mahnten die Bischöfe am Montag in Potsdam: "Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür."

Die Kirchen erwarteten vom Gesetzgeber einen "robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus". Die Novelle des Bestattungsgesetzes soll kommende Woche in zweiter Lesung abschließend im Potsdamer Landtag beraten werden.

Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht

Die Bischöfe sprachen sich überdies für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht aus: "Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt." Für Eltern sei der Verlust eines Kindes eine Katastrophe. Sie bräuchten einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben. Die Bestattungspflicht sollte den Kirchen zufolge von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Vergleichbar sollte auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen geregelt werden.

Unterdessen sprachen sich Spitzenvertreter aus dem Bestattungswesen vor Journalisten für die Möglichkeit zur Entnahme von Totenasche aus.

Der Obermeister der Bestatter-Innung Berlin-Brandenburg, Rüdiger Kußerow, sagte: "Wir meinen aber auch, dass als Obergrenze zehn Gramm Asche entnommen werden sollten." Damit könne dem Wunsch der Angehörigen, etwas von ihrem Verstorbenen bei sich zu haben, entsprochen werden.

"Interessante Angebote für den letzten Tag"

Der Vorsitzende des Berufsverbands Privater Krematorien in Berlin-Brandenburg, Gerd Rothaug, sprach von der Notwendigkeit, "interessante Angebote für den letzten Tag" zu schaffen, um einer rückläufigen Bestattungskultur entgegenwirken. Erinnerungsstücke seien Unikate und für eine Vielzahl von Trauernden etwas Besonderes.

Sollte künftig die Entnahme von Totenasche möglich sein, schlage der Verband vor, auf Brandenburger Friedhöfen "Aschestelen" zu errichten.

Dort sollten Angehörige die einst entnommene Totenasche oder nicht mehr genutzte Erinnerungsstücke daraus später beisetzen können.

Auch innerhalb der Landtagsfraktionen sind die Fragen nach einem Mindestgewicht für die Bestattungspflicht und die Entnahme von Totenasche umstritten. SPD und Grüne sprachen sich bereits für eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung aus.


Erzbischof Heiner Koch von Berlin / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch von Berlin / © Harald Oppitz ( KNA )

Markus Dröge / © Jürgen Blume (epd)
Markus Dröge / © Jürgen Blume ( epd )
Quelle:
KNA