Brandenburger Landtag debattiert über Bestattungsgesetz

Kontrolle über Grabsteine

Grabsteine, die in indischen Steinbrüchen mit Kinderarbeit hergestellt wurden, sollen auf Brandenburger Friedhöfen bald der Vergangenheit angehören. Der Brandenburger Landtag berät über das Bestattungsgesetz, in dem es auch um Diamantbestattung und Totgeburten geht.

Brandenburger Landtags-Ausschuss berät über Grabsteine aus Kinderarbeit / © Harald Oppitz (KNA)
Brandenburger Landtags-Ausschuss berät über Grabsteine aus Kinderarbeit / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Brandenburger Landtag befasst sich erneut mit dem Bestattungsgesetz des Landes. Am Donnerstag berät der Innenausschuss über das auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in das Gesetz gekommene Verbot, aus Kinderarbeit entstandene Grabsteine zu verwenden. Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes hält eine solche Regelung für nicht rechtssicher.

Nachweis durch ein Beleg oder das Fair-Trade-Zertifikat

Die rot-rote Koalition will deswegen nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die derzeit in Bayern geltende Regelung im Gesetz verankern: Dort kann in kommunalen Friedhofsordnungen auf Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich "ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit" hergestellt wurden. Der Nachweis kann durch einen Beleg erfolgen, dass der Grabstein in Europa hergestellt wurde, oder durch das Fair-Handels-Zertifikat einer Kontrollorganisation. Ersatzweise soll auch die Erklärung eines Steinmetzes ausreichen, dass ihm keine Hinweise bekannt sind, dass seine Steine aus Kinderarbeit stammen.

Das Landesparlament hatte Ende Juni in Zweiter Lesung eine Novelle des Bestattungsgesetzes beschlossen. In Abstimmungen ohne Fraktionszwang votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die Zulassung einer "Diamantbestattung", bei der Teile der Totenasche zu Edelsteinen verpresst werden. Zudem wurde eine Bestattungspflicht für Totgeburten ab 500 Gramm in dem Gesetz festgeschrieben. Die CDU hatte sich für eine Bestattung aller Totgeburten ausgesprochen.

Dritte Lesung in kommender Woche

Die Dritte Lesung des Gesetzes wurde verschoben, weil der Landtag unerwarteterweise der im Innenausschuss abgelehnten Grabstein-Regelung zugestimmt hatte. Die Lesung soll in der kommenden Woche stattfinden. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte den mit den Stimmen der Grünen, der CDU sowie einzelner Abgeordneter von SPD und Linken beschlossenen Antrag damals als verfassungswidrig bezeichnet, weil er in das Recht der Kommunen eingreife, Friedhofssatzungen zu erlassen.


Quelle:
KNA