"Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade."
So heißt es unter anderem in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, mit der am 31. Oktober 1999, der Lutherische Weltbund (LWB), die römisch-katholische Kirche und der Weltrat methodistischen Kirchen einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung erklären.
Inhaltlich stellt die Erklärung, der noch Zusatzdokumente folgten, fest, dass etwa die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts nicht zutreffen. Die Einheit der westlichen Kirche war damals wegen Differenzen über die Rechtfertigung und die Ablasspraxis zerbrochen. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre stellt die seit fast 500 Jahren erste gemeinsame Aussage der beiden Kirchen zu dem Thema dar. (rv/ms, 31.102017)
06.01.2021
Vatikan und Lutherischer Weltbund haben eine neue italienische Übersetzung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" herausgegeben. Damit wollen katholische Kirche und Lutheraner die "Geschichte der Versöhnung" fortschreiben.
Der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen gemeinsamen Schritt, um der historischen ökumenischen Vereinbarung eine breitere Aufnahme zu verschaffen. Die aktualisierte Übersetzung des Dokuments von 1999 und der begleitenden Texte wurde am 3. Januar veröffentlicht, dem 500. Jahrestages der Exkommunikation Martin Luthers.
"Geschichte der Versöhnung" fortschreiben
Mit der Publikation wollten katholische Kirche und die Lutheraner ihre "feste Absicht" unterstreichen, "den Weg vom Konflikt zur Gemeinschaft gemeinsam weiterzugehen", hieß es. Den Dokumenten vorangestellt ist ein Geleitwort des päpstlichen Ökumene-Beauftragten Kardinal Kurt Koch und des Generalsekretärs des Lutherischen Weltbundes, Martin Junge. Beide betonen, man könne die Geschichte der Trennung nicht aufheben, aber sie könne "Teil unserer Geschichte der Versöhnung werden".
Die Herausgabe markiert zugleich den Beginn einer zehnjährigen Vorbereitungszeit auf das 500-Jahr-Gedenken des Augsburger Bekenntnisses 2030. Die am 25. Juni 1530 übergebene "Confessio Augustana" kann als der letzte große Versuch in der Reformationszeit gesehen werden, die Einheit der Kirche zu retten.
"Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade."
So heißt es unter anderem in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, mit der am 31. Oktober 1999, der Lutherische Weltbund (LWB), die römisch-katholische Kirche und der Weltrat methodistischen Kirchen einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung erklären.
Inhaltlich stellt die Erklärung, der noch Zusatzdokumente folgten, fest, dass etwa die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts nicht zutreffen. Die Einheit der westlichen Kirche war damals wegen Differenzen über die Rechtfertigung und die Ablasspraxis zerbrochen. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre stellt die seit fast 500 Jahren erste gemeinsame Aussage der beiden Kirchen zu dem Thema dar. (rv/ms, 31.102017)