Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat im September 2019 ein viel beachtetes Plädoyer für die Abendmahlsgemeinschaft von Katholiken und Protestanten mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn - Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie" vorgelegt. Die "wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen" sei "theologisch begründet", heißt es darin. Der katholische Vorsitzende der seit 1946 bestehenden Theologen-Gruppe ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing.
Die Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) äußerten sich positiv zu dem Votum. Ihr "Kontaktgesprächskreis" hatte im Mai eine differenzierte "Würdigung" des Textes formuliert, die sie erst im Oktober veröffentlichten.
Zuvor hatte die Römische Glaubenskongregation am 18. September massive Einwände gegen das ÖAK-Papier erhoben und geltend gemacht, dass die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis von Katholiken und Protestanten "noch so gewichtig" seien, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.
Brisanz gewinnt das Thema vor dem Hintergrund des im Mai 2021 geplanten 3. Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt am Main, dessen Leitung sich am Votum des ÖAK orientieren will. (kna/27.10.2020)
09.11.2020
Ist eine gemeinsame Feier von Abendmahl und Eucharistie irgendwann möglich? Die Glaubenskongregation hatte einem entsprechenden Votum kürzlich eine Absage erteilt. Nun meldet sich der pfälzische Präsident der evangelischen Kirche zu Wort.
Als "schwere Belastung" für die katholische Kirche und die Ökumene in Deutschland wertet der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad die Absage der Vatikanischen Glaubenskongregation an eine gemeinsame Feier von Abendmahl und Eucharistie. In seinem Bericht für die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ging Schad ausführlich auf das 2019 vorgelegte Votum des Ökumenische Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) ein.
Demnach sei eine "wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen" durchaus "theologisch begründet". Die Glaubenskongregation reagierte auf die von den Kirchen in Deutschland positiv aufgenommene Empfehlung mit der Aussage, dass eine Gemeinschaft in der Feier der Eucharistie noch nicht möglich sei, weil keine Einheit im Glauben bestehe.
"Tiefes Bedauern"
Schad äußerte in seinem am Montag schriftlich vorgelegten Bericht seine "Überraschung" und "Enttäuschung ob der darin ausgesprochenen deutlichen Abgrenzungen". Die evangelische Seite müsse nüchtern zur Kenntnis nehmen, "dass die in jahrzehntelanger ökumenischer Arbeit an theologisch kontroversen Themen erzielten Einsichten und Ergebnisse - gerade auch im Blick auf das Abendmahlsverständnis und die Lehre von den kirchlichen Ämtern - es nicht vermochten, zu einer Überwindung der Trennung am Tisch des Herrn zu führen", so der Kirchenpräsident.
Die Bereitschaft, aus theologischen Einsichten praktische Folgerungen zu ziehen, sei noch mit erheblichen Vorbehalten behaftet. "Auch mit Blick auf die missionarischen Herausforderungen, die sich der Verkündigung des Evangeliums in Deutschland und anderen europäischen Ländern stellen, konstatiere ich das mit tiefem Bedauern", so Schad.
Zuversicht trotz theologischer Differenzen
Die Stellungnahme der Glaubenskongregation werde die evangelische Kirche "gleichwohl nicht hindern, auch weiterhin daran festzuhalten, alle Getauften zur Feier des Abendmahls an den einen Tisch des einen Herrn einzuladen", fügte er hinzu. Mit Blick auf seine langjährigen Erfahrungen im evangelisch-katholischen Dialog auf verschiedenen Ebenen zeigte der Kirchenpräsident sich zugleich zuversichtlich, "dass wir in absehbarer Zeit auch in den noch offenen Fragen der Amtstheologie, der Ekklesiologie und anderer Themen zu Klärungen gelangen werden".
Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat im September 2019 ein viel beachtetes Plädoyer für die Abendmahlsgemeinschaft von Katholiken und Protestanten mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn - Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie" vorgelegt. Die "wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen" sei "theologisch begründet", heißt es darin. Der katholische Vorsitzende der seit 1946 bestehenden Theologen-Gruppe ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing.
Die Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) äußerten sich positiv zu dem Votum. Ihr "Kontaktgesprächskreis" hatte im Mai eine differenzierte "Würdigung" des Textes formuliert, die sie erst im Oktober veröffentlichten.
Zuvor hatte die Römische Glaubenskongregation am 18. September massive Einwände gegen das ÖAK-Papier erhoben und geltend gemacht, dass die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis von Katholiken und Protestanten "noch so gewichtig" seien, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.
Brisanz gewinnt das Thema vor dem Hintergrund des im Mai 2021 geplanten 3. Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt am Main, dessen Leitung sich am Votum des ÖAK orientieren will. (kna/27.10.2020)