Jurist hält Kalifats-Forderung für verfassungskonform
Wer in Deutschland das Kalifat gegenüber dem Rechtsstaat bevorzugt, darf aus Sicht des Staatsrechtlers Horst Dreier dafür nicht belangt werden. "Es muss zur Freiheit gehören, dass man die Prinzipien des Verfassungsstaates ablehnt",