In dem Text-Entwurf des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen heißt es wörtlich: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben."
Mehrere deutsche Bundesländer haben einen Gottesbezug in ihrer Verfassung. Darunter sind Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.