Saarbrücker Landtag entscheidet über Gottesbezug in Verfassung

Auf Grundlage des religiösen Erbes

Der Landtag des Saarlandes entscheidet über einen Gottesbezug in der Verfassung. Der Verweis auf Gott ist Teil einer neuen sogenannten Präambel, eines Vorworts zum Verfassungstext, das es in der aktuellen Fassung bislang nicht gibt.

Landtag in Saarbrücken / © nitpicker (shutterstock)

In dem Text-Entwurf des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen heißt es wörtlich: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben."

Mehrere deutsche Bundesländer haben einen Gottesbezug in ihrer Verfassung. Darunter sind Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )
Quelle:
KNA