Grundgesetz

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.

Die Würde eines jeden Menschen steht am Beginn des Grundgesetzes. Sie zu schützen ist grundlegend. Das Grundgesetz wurde wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges vom Parlamentarischen Rat in Bonn geschrieben und ist somit geprägt von der Erfahrung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Mit dem Grundgesetz sollte eine Ordnung geschaffen werden, die Diktatur, Holocaust und einen Weltkrieg nie wieder zulässt. Am 23. Mai 1949 ist es in Kraft getreten.

Das Grundgesetz ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die ersten 19 Artikel umfassen die Grundrechte. Darin steht zum Beispiel, dass jede Person das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Auch sichern die Grundrechte jeder und jedem Glaubens- und Religionsfreiheit wie auch Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu.

Außerdem heißt es darin, dass Ehe und Familie unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen und dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl haben.

Mit dem Artikel 20 beginnt der Teil "Der Bund und die Länder", der die Staatsform festlegt: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat", in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. (kna)