Eine entsprechende Änderung des "vatikanischen Grundgesetzes" durch Papst Leo XIV. teilte das vatikanische Presseamt vergangene Woche mit.
Bisher war der Artikel so formuliert, dass der Präsident der Kommission in jedem Fall ein Kardinal sein musste. Dies hatte Papst Franziskus außer Acht gelassen, als er am 1. März die Ordensfrau Raffaella Petrini als erste Person ohne Kardinalsrang ins Präsidentenamt des Vatikanstaats beförderte.
Die aus Kardinälen und anderen Mitgliedern bestehende Kommission ist für die Gesetzgebung und Regierung des "Staates der Vatikanstadt" zuständig und untersteht unmittelbar dem Papst. Artikel 8.1 des vatikanischen Grundgesetzes lautet nun: "Die Kommission für den Vatikanstaat besteht aus Kardinälen und anderen Mitgliedern, unter ihnen der Präsident, die vom Papst für fünf Jahre ernannt werden."
Regierung des Vatikans in geteilter Verantwortung
Zur Begründung der Verfassungsänderung schreibt Papst Leo im jetzt veröffentlichten Motu Proprio, die Regierung des Vatikanstaates geschehe in einer geteilten Verantwortung. Deshalb sei es geboten, "einige Lösungen zu konsolidieren, die bisher gereift sind, um den Anforderungen an die Governance zu genügen, die immer komplexer und dringlicher werden".
Die Verfassungsänderung wurde laut Presseamt am Mittwoch (19. November) vom Papst unterschrieben. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung zwei Tage später in Kraft.