Studie fordert Rechtsabsicherung für islamische Gefängnisseelsorger

Recht auf das Beichtgeheimnis

Eine Studie der Goethe-Universität in Frankfurt fordert mehr Klarheit für die islamische Gefängnisseelsorge. Das Zeugnisverweigerungsrecht müsse auch für muslimische Seelsorger gelten. Bisher gibt es keine einheitlichen Angebote.

Symbolbild Gefängnis / © MemoryMan (shutterstock)

Muslimische Gefängnisseelsorger brauchen einer Studie zufolge mehr rechtliche Absicherung. So müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht erarbeitet werden, das islamische Seelsorgende mit christlichen rechtlich gleichstellt, teilte die Goethe-Universität in Frankfurt mit. Zudem müsse die islamische Gefängnisseelsorge klar von Extremismus-Prävention und Deradikalisierung abgegrenzt werden.

Muslimischer Gefängnisseelsorger im Gespräch / © Daniel Naupold (dpa)
Muslimischer Gefängnisseelsorger im Gespräch / © Daniel Naupold ( dpa )

Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft an der Goethe-Universität hatte eine Studie zu islamischer Gefängnisseelsorge in Deutschland in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern – vom Einsatz von Ehrenamtlichen bis hin zu Vereinbarungen zwischen einzelnen Gefängnissen und islamischen Trägern.

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gibt es laut Studie keine Gefängnisseelsorge. Andere Bundesländer haben Modellprojekte oder die islamische Gefängnisseelsorge wird regulär angeboten.

Seelsorge könne als Bestandteil von Rehabilitationsmaßnahmen für bestimmte muslimische Gefangene eine Unterstützung sein, so die Akademie.

Gefängnisseelsorge

Die christliche Gefängnisseelsorge hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Als Leitwort für ihre Arbeit in Gefängnissen beschreibt die Deutsche Bischofskonferenz das Bibelwort "Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen" (Hebr 13,3). Bundesweit arbeiten rund 500 katholische und evangelische Seelsorger, in der Regel sind es Pfarrer oder Diakone. Ihr Anspruch ist es, sich jedem Menschen mit seiner eigenen Geschichte zuzuwenden. Der Gefangene soll dabei nicht auf die von ihm begangenen Straftaten reduziert werden.

Gefängnisseelsorger Andreas Mähler / © Andree Kaiser (KNA)
Gefängnisseelsorger Andreas Mähler / © Andree Kaiser ( KNA )
Quelle:
KNA