Muslimische Gefängnisseelsorger brauchen einer Studie zufolge mehr rechtliche Absicherung. So müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht erarbeitet werden, das islamische Seelsorgende mit christlichen rechtlich gleichstellt, teilte die Goethe-Universität in Frankfurt mit. Zudem müsse die islamische Gefängnisseelsorge klar von Extremismus-Prävention und Deradikalisierung abgegrenzt werden.
Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft an der Goethe-Universität hatte eine Studie zu islamischer Gefängnisseelsorge in Deutschland in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern – vom Einsatz von Ehrenamtlichen bis hin zu Vereinbarungen zwischen einzelnen Gefängnissen und islamischen Trägern.
In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gibt es laut Studie keine Gefängnisseelsorge. Andere Bundesländer haben Modellprojekte oder die islamische Gefängnisseelsorge wird regulär angeboten.
Seelsorge könne als Bestandteil von Rehabilitationsmaßnahmen für bestimmte muslimische Gefangene eine Unterstützung sein, so die Akademie.