Soll das Beichtgeheimnis aufgeweicht werden?

"Diesen Vertrauensraum gibt es auch in anderen Zusammenhängen"

In Europa wird gerade über das Beichtgeheimnis diskutiert. Konkret geht es darum, ob Priester nicht verpflichtet werden sollten, Fälle sexualisierter Gewalt, von denen sie in der Beichte erfahren, bei der Polizei anzuzeigen. Was spricht dagegen?

Beichte / © Armin Weigel (dpa)
Beichte / © Armin Weigel ( dpa )

DOMRADIO.DE: Warum gibt es das Beichtgeheimnis?

Prof. Georg Bier (Professor für Kirchenrecht an der Uni Freiburg): Das Beichtgeheimnis gibt es, weil die Beichte ein geschützter Raum sein soll, zwischen dem Priester, der seitens der Kirche die Vergebung vermittelt, die Gott schenkt, und dem Beichtenden. Denn ein geschützter Raum und Schutz bedeutet dann auch, dass alles, was in diesem Raum verhandelt und beredet wird, in diesem Raum bleibt und nicht nach außen dringen kann. Das ist ein Vertrauensschutz, der hier gegeben wird und der absolut gelten soll.

DOMRADIO.DE: Wenn ich jetzt beichten gehe, könnte ich dem Priester dann theoretisch erlauben, dass er das nicht für sich behalten muss?

Bier: Das können Sie theoretisch machen, aber das Beichtgeheimnis ist als solches unverletzlich. Das heißt, diese Entbindung, die Sie da aussprechen würden, bliebe ohne rechtliche Auswirkung. Der Beichtvater ist an das Beichtgeheimnis gebunden und kann davon auch nicht entbunden werden. Wenn Sie als Beichtende sagen würden: "Ja, aber das ist mir nicht so wichtig, dass das jetzt unter uns bleibt." Und Sie würden etwas sehr Relevantes dort mitteilen, dann würde der Beichtvater Ihnen sagen: "Bitte schön, dann geben Sie selbst das bekannt. Dann sagen Sie das selbst dort, wo es hingehört." Aber das, was der Beichtvater in der Beichte erfährt, darf er nicht weitergeben.

DOMRADIO.DE: Und wenn er es doch machen würde, was würde dann passieren, wäre das Sakrament dann ungültig?

Bier: Nein, das Sakrament wäre nicht ungültig, aber er zöge sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Das heißt, er wäre aufgrund des Umstandes, dass er das weitergibt, was er in der Beichte erfährt, exkommuniziert. Und das bedeutet, er erfährt eine Rechtsminderung. Exkommunikation bedeutet ja nicht, dass er aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen wird, aber es bedeutet, dass seine Rechtsstellung in der Kirche aufs Äußerste reduziert ist. Es bedeutet Amtsverlust, das Verbot der Spendung der Sakramente.

DOMRADIO.DE: Wo ist denn da die Grenze? Was ist zum Beispiel, wenn ein Freund einem Priester abends bei einem Bier erzählt, dass er vorhat, morgen seine Nachbarin umzubringen?

Bier: Das ist natürlich keine Beichte, sondern das ist ein Gespräch unter Freunden beim Bier. Und dann wäre dem Priester dringend zu raten, wenn er den Eindruck hat, dass das nicht nur in so einer Bierstimmung gesagt ist, dass er erstens den Freund davon abbringt und zweitens, wenn das ernst gemeint ist und er befürchten muss, dass da was passiert, natürlich sofort auch die entsprechende Polizei und andere Stellen einschaltet, damit da nichts passiert. Aber das wäre ja keine Beichte.

DOMRADIO.DE: Aber gibt es da nicht auch einen Graubereich? Das eine ist ja die Beichte im Beichtstuhl, wie man das kennt oder auch in letzter Zeit ja immer öfter in Beichtzimmern. Aber es gibt ja auch Seelsorgegespräche. Ab wann würde man sagen, das ist jetzt irgendwie ein Fall fürs Beichtgeheimnis?

Bier: Also das, was Sie da jetzt gefragt haben, wenn es um das abendliche Biertrinken geht, da würde ich noch nicht sagen, dass das ein seelsorgliches Gespräch ist. Das ist natürlich jetzt eine Grenze, die schwer zu bestimmen ist. Aber wenn der Priester das im Rahmen der Ausübung seiner Aufgaben erfährt, dann wäre es ein seelsorgliches Gespräch und dann hätte er ein Zeugnisverweigerungsrecht im Blick auf das, was er im Rahmen dieses seelsorglichen Gesprächs erfährt. Aber das Zeugnisverweigerungsrecht ist jetzt ein Begriff aus der Zivilprozessordnung. Also ein Priester kann im Nachhinein nicht veranlasst werden, etwas, was er da erfahren hat, auszusagen. Er genießt da auch einen entsprechenden Rechtsschutz, und er muss das nicht aussagen. Ihr Beispiel ist jetzt ein bisschen anders gelagert und da würde ich persönlich jetzt dafür halten, dass auch wenn der Priester es im Rahmen eines seelsorglichen Gesprächs erfährt, er an dieser Stelle verpflichtet wäre da natürlich jetzt alles zu tun, damit es nicht zu irgendeinem Verbrechen kommt. Und da geht es ja dann auch nicht um die Frage eines Zeugnisverweigerungsrechts.

DOMRADIO.DE: Und wenn jemand wirklich in der Beichtsituation eine Straftat ankündigt, gilt dann das Beichtgeheimnis auch? Denn die Person hat dann ja auch nichts getan.

Bier: Ja, aber sobald es wirklich im Rahmen einer Beichte geschieht, greift das Beichtgeheimnis. Da jetzt zu unterscheiden zwischen Dingen, die passiert sind und noch nicht passiert sind und da versuchen mit Grenzziehungen zu arbeiten ist sehr schwierig und man kann fragen: Warum kündigt er in der Beichte etwas an? Weil, die Beichte ist eigentlich der Ort, wo begangene Sünden gebeichtet werden. Aber unabhängig davon halte ich hier dafür, dass das Beichtgeheimnis absolut gilt. Und was in der Beichte gesprochen wird, ist tabu. Egal auf was sich das bezieht.

DOMRADIO.DE: Jetzt wird in dieser ganzen Diskussion um das Beichtgeheimnis ja auch oft übersehen, dass es in der Praxis gar nicht so einfach aufgehoben werden kann. Es gibt diese Verträge zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl, da kann ein Land sich nicht darüber hinwegsetzen. Aber diese Verträge sind ja von Land zu Land unterschiedlich. Wäre es denkbar, dass es  in verschiedenen Ländern auch verschiedene rechtliche Regelungen gibt?

Bier: Das Beichtgeheimnis ist eine rein kirchenrechtliche Vorschrift, die der kirchliche Gesetzgeber erlässt und die besagt, dass ein Priester das, was er in der Beichte erfährt, nicht weitergeben darf und dass das absolut unverletzlich ist. Das ist die kirchenrechtliche Bestimmung. Was sich daraus ergibt, in den Verträgen, Sie haben das Reichskonkordat genannt, ist eine Vereinbarung zwischen Kirche und Staat, die besagt, dass Geistliche von Gerichtsbehörden und anderen Behörden auch nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und sie deshalb unter die Pflicht der seelsorglichen Verschwiegenheit fallen. Das heißt, der Staat respektiert, dass hier eine innerkirchliche Vorschrift besteht, die den Geistlichen in Konflikte bringen könnte. Das Reichskonkordat redet ja nicht nur von dem, was der Priester in der Beichte erfährt, sondern geht darüber hinaus und spricht von der Ausübung der Seelsorge. Also, der Staat respektiert, dass der Seelsorger in Situationen geraten kann, indem es ihm nicht zuzumuten ist, aufgrund kirchlicher Vorgaben, hier Auskunft zu geben. Und das ist ja in Deutschland nicht nur eine Bestimmung aus dem Reichskonkordat, sondern das ist ja dann auch in der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung umgesetzt.

DOMRADIO.DE: Jetzt spiel ich mal den Anwalt des Teufels, ganz provokant gesagt: Man kann nicht beweisen, dass es Gott gibt, vielleicht ist das alles nur eine Spinnerei und der Priester ist ein ganz normaler Staatsbürger, der sich an die gleichen Gesetze halten muss wie alle anderen. Und wegen dem Ganzen läuft dann vielleicht am Ende ein Mörder frei herum, der den Mord zwar gebeichtet hat, aber keine Konsequenzen fürchten muss. Warum kann sich die Kirche das rausnehmen?

Bier: Was genau nimmt sich die Kirche raus? Die Kirche beansprucht hier einen Vertrauensraum für das Gespräch zwischen Beichtvater und Beichtkind. Und diesen Vertrauensraum gibt es ja auch in anderen Zusammenhängen: Arzt und Patient, Rechtsanwalt und Mandant. Auch Sie als Journalistin haben einen gewissen Schutzraum. Sie sind je nach Rechtslage nicht verpflichtet, Informationen preiszugeben oder zu sagen, von wem Sie bestimmte Informationen haben. Für Sie als Journalistin endet dieses Zeugnisverweigerungsrecht allerdings, wenn wir an der Grenze zur Straftat sind. Das ist schon richtig. Aber dieses Vertrauensverhältnis und diesen besonderen Schutz von Vertrauensverhältnissen gibt es ja nicht nur in der Kirche. Und das ist auch wichtig, glaube ich, damit das Ganze funktioniert. Natürlich kann man auch das Beichtgeheimnis aufheben. Dann würden diejenigen, die etwas zu beichten haben, an bestimmten Punkten einfach eine Grenze machen und das nicht mehr mitteilen. Und wenn sie das in anderen Zusammenhängen aufheben, dann würde sich das auswirken auf die Informationen, die in solchen Gesprächen überhaupt noch weitergegeben werden. Im konkreten Fall der Beichte ist es einfach so, dass die Beichte auch nur deshalb so funktioniert, wie sie funktioniert, weil derjenige, der beichtet, sich sicher sein kann, dass diese Informationen nicht aus dem Rahmen des Beichtgesprächs heraus preisgegeben werden.

DOMRADIO.DE: Diese ganze Diskussion im Moment ist ja immer ziemlich groß. Und wenn jemand die Frage in den Raum stellt, ob man Priester nicht verpflichten müsste, in bestimmten Fällen das Beichtgeheimnis zu brechen, dann ist der Aufschrei ja genauso groß. Aber seien wir mal ehrlich: Die Zahl der Leute, die überhaupt noch beichten geht, ist nicht gerade groß. Ist diese Diskussion überhaupt noch so richtig relevant?

Bier: Für diejenigen, die es angeht, ist diese Diskussion relevant. Und diejenigen, die sich hier auf das Beichtgeheimnis berufen, würden sicher sagen, dass auch wenn sie nur wenige sind, das für sie relevant ist. Es ist ja auch nicht so, dass der Beichtvater im Beichtgespräch nicht die Möglichkeit hätte, die beichtende Personen darauf hinzuweisen, dass es mit der Bekenntnis der Sünden nicht getan ist, sondern dass da eben Straftaten vorliegen. Das wird der Betreffende aber sowieso selber wissen. Und da kann man dann mit Nachdruck auffordern, sich den Behörden zu stellen und sich anzuzeigen. Also er ist ja nicht ganz ohne Einfluss auf das, was jetzt dann passiert. Aber er kann eben nicht von sich aus das Beichtsiegel verletzen und Informationen preisgeben, die er in der Beichte erfährt.

DOMRADIO.DE: Jetzt reden wir im Kontext von Missbrauch, ja auch oft von geistlichem Missbrauch. Und es sind in der Tat Fälle bekannt, wobei Beichtsituationen für geistlichen Missbrauch ausgenutzt wurden. Wäre es nicht auch denkbar, dass eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses die Beichtenden vor sowas schützen könnten?

Bier: Eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses würde das Gesamte der Beichte verändern, würde verändern, was da noch besprochen wird, würde vielleicht die Marginalisierung, die die Beichte ja heute schon erfährt, von der sie ja auch gerade schon gesprochen haben, noch weiter vorantreiben. Das würde vielleicht dazu führen, dass es überhaupt gar nicht mehr zu solchen Gesprächen kommt. Von daher wäre dann ein Nebeneffekt, dass diese sehr intimen Situationen eines Beichtgesprächs gar nicht mehr zustande kommen, die dann womöglich auch noch den Nährboden für weiteren geistlichen Missbrauch, sexueller und anderer Art, bieten könnten.

DOMRADIO.DE: Können Sie persönlich verstehen, dass Leute, die mit der Kirche nichts zu tun haben und diese ganzen Hintergründe nicht kennen, kein Verständnis dafür haben, dass es eben nicht angezeigt werden muss, wenn man in der Beichte von einer Straftat erfährt?

Bier: Ja, das kann ich verstehen, weil auch zurzeit die Debatten darum sehr hochkochen. Ich verstehe, dass da eine gewisse Empörung laut wird und dass man den Eindruck hat, für die katholische Kirche und für ihre Priester gelten Sonderrechte sehr seltsamer Art, das ist auch so. Ich würde nur schon darauf hinweisen, dass dieser besondere Vertrauensschutz, der hier im Hintergrund steht, um den es ja eigentlich geht, kein exklusives Privileg der katholischen Kirche ist, sondern, ich habe schon darauf hingewiesen und die Strafprozessordnung spiegelt das auch wider, solche besonderen Vertrauensverhältnisse gibt es auch in anderen Verhältnissen beruflicher Art oder auch familiärer Art, Eheleute untereinander und so weiter. Und der staatliche Gesetzgeber schützt hier diesen Vertrauensraum und dieses Vertrauensverhältnis dadurch, dass er bestimmte Personen von einer Zeugnispflicht ausnimmt. Von daher ist es jetzt nicht so ein exklusives Sonderrecht nur für die katholische Kirche, nur für die Priester der katholischen Kirche. Das sollte man sehen. Das ändert aber nichts daran, dass ich verstehen kann, dass man sich darüber aufregt, wenn auch hier für die Kirche scheinbar wieder doch sehr exklusive Sonderrechte gelten.

Das Interview führte Hannah Krewer.


Prof. Dr. Georg Bier / © Conny Ehm (privat)
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Quelle:
DR
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