Ex-Gefängisseelsorger wegen Drogenschmuggels verurteilt

Döner als Drogenversteck

Ein früherer Gefängnisseelsorger wollte Häftlingen helfen und hat dabei das Gesetz gebrochen. Daraufhin wurde er vom Bistum Aachen gekündigt. Nun verurteilte ihn ein Gericht obendrein zu einer saftigen Geldstrafe.

Symbolbild Gefängnis / © MemoryMan (shutterstock)

Wegen des Schmuggels von Drogen in eine Justizvollzugsanstalt ist ein früherer Gefängnisseelsorger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 

Das Schöffengericht am Amtsgericht Geilenkirchen verhängte am Dienstag 150 Tagessätze zu je 60 Euro gegen den 68-Jährigen. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen entsprechenden Bericht der "Aachener Zeitung".

Der Theologe hatte demnach vor rund dreieinhalb Jahren versucht, mit Haschisch und kleinen Handys präparierte Döner in die JVA zu bringen. Vor Gericht räumte er ein, die Vorschriften gekannt zu haben. Er habe jedoch das Vertrauen jugendlicher Häftlinge gewinnen wollen und sich dabei als Kurier für Lebensmittel zur Verfügung gestellt. Die verbotenen Gegenstände seien ihm zuvor von Unbekannten auf einem Parkplatz übergeben worden.

Bistum reagierte mit Kündigung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Besitz von Betäubungsmitteln hatte und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge leistete. Die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Geldstrafe beantragt. Das zuständige Bistum Aachen hatte dem Seelsorger wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Vorfalls fristlos gekündigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gefängnisseelsorge

Die christliche Gefängnisseelsorge hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Als Leitwort für ihre Arbeit in Gefängnissen beschreibt die Deutsche Bischofskonferenz das Bibelwort "Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen" (Hebr 13,3). Bundesweit arbeiten rund 500 katholische und evangelische Seelsorger, in der Regel sind es Pfarrer oder Diakone. Ihr Anspruch ist es, sich jedem Menschen mit seiner eigenen Geschichte zuzuwenden. Der Gefangene soll dabei nicht auf die von ihm begangenen Straftaten reduziert werden.

Gefängnisseelsorger Andreas Mähler / © Andree Kaiser (KNA)
Gefängnisseelsorger Andreas Mähler / © Andree Kaiser ( KNA )
Quelle:
KNA