Bereits vor der Bundestags-Abstimmung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) übte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erneut Kritik an den Plänen von Union und SPD. Der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, sagte der "Rheinischen Post": "Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein." Maßstab jeder Entscheidung müsse aber die Menschenwürde sein.
Die biblische Tradition erzähle von einem Gott, der an der Seite derer stehe, die aus Not fliehen müssten, so Stäblein. Aus Sicht der EKD sei die geplante Reform daher zu drastisch. "Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität."
Lob für frühere Arbeitserlaubnis
Zugleich sprach sich Stäblein für den nun beschlossenen Plan von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) aus, dass Asylsuchende in Zukunft eine Arbeitserlaubnis nach drei Monaten erhalten sollen - statt wie bisher nach sechs Monaten: "Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird."
Am Freitag hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und zur Erfassung von Schutzsuchenden. Vorgesehen ist zudem, Migranten in Drittstaaten außerhalb der EU zu schicken und auch ihre Asylverfahren dorthin zu verlagern. Außerdem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Mitgliedstaaten.
Auf EU-Ebene wurde die Reform bereits im Mai 2024 beschlossen. Die neuen Regeln treten im Juni in Kraft. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umsetzen. Nach der Bundestagsentscheidung müssen die entsprechenden Gesetzentwürfe noch durch den Bundesrat, wobei nur einer der ausdrücklichen Zustimmung bedarf.