EKD-Flüchtlingsbeauftragter Stäblein kritisiert geplante Asylregeln

"Tiefer Eingriff ins Leben"

Am Freitag soll der Bundestag über die Umsetzung der EU-Asylreform entscheiden. Daran gibt es weiterhin Kritik. So hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland vor der anstehenden Bundestagsabstimmung ihre Bedenken geäußert.

Christian Stäblein / © Soeren Stache (dpa)
Christian Stäblein / © Soeren Stache ( dpa )

Vor der Bundestags-Abstimmung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) übt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erneut Kritik an den Plänen von Union und SPD. Der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, sagte der "Rheinischen Post": "Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein." Maßstab jeder Entscheidung müsse aber die Menschenwürde sei.

 Theologe Christian Stäblein, evangelischer Bischof für Berlin, Brandenburg und die schlesische Oberlausitz  / © Christian Ditsch (epd)
Theologe Christian Stäblein, evangelischer Bischof für Berlin, Brandenburg und die schlesische Oberlausitz / © Christian Ditsch ( epd )

Die biblische Tradition erzähle von einem Gott, der an der Seite derer stehe, die aus Not fliehen müssten, so Stäblein. Aus Sicht der EKD sei die geplante Reform daher zu drastisch. "Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität."

Lob für frühere Arbeitserlaubnis

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef / © Michael Kappeler (dpa)
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef / © Michael Kappeler ( dpa )

Zugleich sprach sich Stäblein für den Plan von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) aus, dass Asylsuchende in Zukunft eine Arbeitserlaubnis nach drei Monaten erhalten sollen - statt wie bisher nach sechs Monaten: "Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird."

Der Bundestag wird am Freitag voraussichtlich die Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland beschließen. Sie beinhaltet unter anderem Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und zur Erfassung von Schutzsuchenden. Vorgesehen ist zudem, Migranten in Drittstaaten außerhalb der EU zu schicken und auch ihre Asylverfahren dorthin zu verlagern. Außerdem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Mitgliedstaaten.

Quelle:
KNA