Das teilte die Diözese am Montag mit. Gegen den Geistlichen vom Niederrhein war im August ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung eröffnet worden.
Vorsichtsmaßnahmen gehen weiter
Das kirchenrechtliche Verfahren laufe weiter, so das Bistum. Die Freistellung und die vom Bistum Münster verhängten Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter. Dem Priester waren alle priesterlichen und seelsorgerlichen Tätigkeiten verboten worden. Zudem darf er sich nicht an seinem bisherigen Wirkungsort aufhalten und keinen Kontakt zu einer betroffenen Person haben.