Gericht stellt Verfahren gegen Priester aus Münster gegen Zahlung ein

Kirchenrechtliches Verfahren läuft weiter

Das Amtsgericht Emmerich hat das Strafverfahren gegen einen Priester des Bistums Münster gegen Zahlung von 2.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk eingestellt. Das kirchenrechtliche Verfahren läuft jedoch weiter.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Das teilte die Diözese am Montag mit. Gegen den Geistlichen vom Niederrhein war im August ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung eröffnet worden.

Vorsichtsmaßnahmen gehen weiter

Das kirchenrechtliche Verfahren laufe weiter, so das Bistum. Die Freistellung und die vom Bistum Münster verhängten Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter. Dem Priester waren alle priesterlichen und seelsorgerlichen Tätigkeiten verboten worden. Zudem darf er sich nicht an seinem bisherigen Wirkungsort aufhalten und keinen Kontakt zu einer betroffenen Person haben.

Bistum Münster

Mit rund 1,59 Millionen Katholikinnen und Katholiken ist das Bistum Münster die mitgliederstärkste Diözese in Deutschland. Aber auch hier hat die Kirche mit schwindenden Mitgliederzahlen und den Folgen daraus zu kämpfen. Zwar rechnet das Bistum für das laufende Jahr mit Kirchensteuereinnahmen von rund 454,7 Millionen Euro. Die "Kirchensteuerkraft" – also das, was sich die Diözese mit dem Geld leisten kann – lässt aber stark nach: Bis 2060 soll sie sich im Vergleich zu 2017 halbiert haben.

Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke (KNA)
Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke ( KNA )
Quelle:
KNA