Gericht stellt Verfahren gegen Priester aus Münster gegen Zahlung ein

Kirchenrechtliches Verfahren läuft weiter

Das Amtsgericht Emmerich hat das Strafverfahren gegen einen Priester des Bistums Münster gegen Zahlung von 2.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk eingestellt. Das kirchenrechtliche Verfahren läuft jedoch weiter.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Das teilte die Diözese am Montag mit. Gegen den Geistlichen vom Niederrhein war im August ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung eröffnet worden.

Vorsichtsmaßnahmen gehen weiter

Das kirchenrechtliche Verfahren laufe weiter, so das Bistum. Die Freistellung und die vom Bistum Münster verhängten Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter. Dem Priester waren alle priesterlichen und seelsorgerlichen Tätigkeiten verboten worden. Zudem darf er sich nicht an seinem bisherigen Wirkungsort aufhalten und keinen Kontakt zu einer betroffenen Person haben.

Bistum Münster

Das Bistum Münster ist mit etwa 1,63 Millionen Katholiken die nach Mitgliedern größte Diözese Deutschlands. Das an die Niederlande angrenzende und bis an die Nordsee reichende Bistum ist auf einer Fläche von 15.000 Quadratkilometern in fünf Regionen gegliedert. Vier von ihnen liegen in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt der eigenständige Offizialatsbezirk Oldenburg in Niedersachsen. 

Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke (KNA)
Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke ( KNA )
Quelle:
KNA