Papst fordert sensibles Vorgehen bei Straftaten in der Kirche

"Anforderungen der Gerechtigkeit"

Bestimmte kirchenrechtliche Vergehen landen in der Glaubensbehörde des Vatikans. Neben Häresie oder Hostienfrevel gehört auch sexueller Missbrauch durch Priester dazu. Leo XIV. verlangt Sorgfalt in der Aufklärung.

Papst Leo XIV. / © Gregorio Borgia/AP (dpa)
Papst Leo XIV. / © Gregorio Borgia/AP ( dpa )

Papst Leo XIV. wünscht ein sensibles Vorgehen bei der Aufklärung von Straftaten in der katholischen Kirche. 

"Anforderungen der Gerechtigkeit, der Wahrheit und der Nächstenliebe"

Es müssten "die Anforderungen der Gerechtigkeit, der Wahrheit und der Nächstenliebe stets gewahrt und respektiert werden", sagte er am Donnerstag vor Mitarbeitern der Disziplinarabteilung der Glaubensbehörde im Vatikan. Die Stelle beschäftigt sich unter anderem mit Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche.

Anlass war die Vollversammlung der Behörde, die von dem argentinischen Kardinal Víctor Manuel Fernández geleitet wird und vor allem für Fragen der katholischen Lehre zuständig ist. Im Kontext des derzeitigen epochalen Wandels biete sie den Gläubigen ein klares Wort der Kirche und den Bischöfen wertvolle Orientierungshilfen, sagte der Papst.

Dikasterium für die Glaubenslehre

Geschichtliches Profil

Papst Paul III. errichtete 1542 eine Kommission von sechs Kardinälen mit dem Auftrag, über Glaubensfragen zu wachen (Bulle Licet ab initio vom 21. Juli 1542). Diese Kommission mit dem Namen Römische und Allgemeine Inquisition diente zu Beginn ausschließlich als Gericht für Fälle von Häresie und Schisma.

Ab 1555 erweiterte Paul IV. ihren Tätigkeitsbereich um die Beurteilung verschiedener moralischer Fragen.

Hinweisschild zum Dikasterium für die Glaubenslehre / © Paul Wuthe/Kathpress (KNA)
Hinweisschild zum Dikasterium für die Glaubenslehre / © Paul Wuthe/Kathpress ( KNA )
Quelle:
KNA