Katholiken in NRW wählen am Wochenende ihre kirchlichen Vertreter

Wahlberechtigung ab 14 und 16 Jahren

Chance auf Mitsprache haben die rund sechs Millionen Gläubige im Westen Deutschlands. In allen fünf katholischen NRW-Bistümern werden Räte und Vorstände neu gewählt. In Paderborn läuft die Wahl nur digital oder per Brief.

Blick auf Köln / © frantic00 (shutterstock)

In den nordrhein-westfälischen katholischen Kirchengemeinden stehen am kommenden Wochenende Wahlen an. In den fünf NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn mit insgesamt rund 6 Millionen Katholikinnen und Katholiken werden die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt.

Die Pfarrgemeinderäte, Pfarreiräte oder Räte für einen pastoralen Raum mit mehreren Pfarreien sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten der Kirche vor Ort mitverantwortlich. Kirchenvorstände kümmern sich um die Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten und die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in einer Pfarrei. Vor vier Jahren fanden zuletzt solche Wahlen statt.

Wahlberechtigung ab 14 und 16 Jahren

Für die Gremien gelten seit Ende 2024 neue Rechtsgrundlagen, auf deren Basis die Wahlen nun erstmals erfolgen. Bei den Räten auf Pfarrebene dürfen alle Katholikinnen und Katholiken ihre Stimme abgeben, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zu den Kirchenvorstandswahlen sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren zugelassen. Wurde früher nur die Hälfte des Gremiums neu bestimmt, werden nun sämtliche Mitglieder gewählt.

Neben der Urnenwahl haben die Bistümer alternativ auch eine Briefwahl und teils eine Onlinewahl ermöglicht. Im Erzbistum Paderborn erfolgen die Wahlen ausschließlich online oder per Brief.

Geschichte von Nordrhein-Westfalen

Am 23. August 1946 trat die britische Militärverordnung 46 in Kraft, mit der der nördliche Teil der früheren preußischen Provinz Rheinland und die frühere preußische Provinz Westfalen zum Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammengefasst wurden. Ein Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Nazidiktatur stellte die britische Militärregierung in ihrer Besatzungszone damit die Weichen für einen demokratischen Neuanfang an Rhein und Ruhr. 1947 kam das Land Lippe als dritter Teil zum Bundesland hinzu.

Flagge mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen  / © Rolf Vennenbernd (dpa)
Flagge mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen / © Rolf Vennenbernd ( dpa )
Quelle:
KNA