Katholiken in NRW wählen im November ihre kirchlichen Vertreter

Auch Jugendliche dürfen wählen

Die Katholikinnen und Katholiken in NRW bekommen eine Chance auf Mitsprache. In allen fünf katholischen NRW-Bistümern werden Räte und Vorstände neu gewählt. In Paderborn läuft die Wahl nur digital oder per Brief.

Symbolbild Stimmabgabe an einer Wahlurne / © roibu (shutterstock)
Symbolbild Stimmabgabe an einer Wahlurne / © roibu ( shutterstock )

In den nordrhein-westfälischen katholischen Kirchengemeinden stehen am 8. und 9. November Wahlen an. In den fünf NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn mit insgesamt rund 6 Millionen Katholikinnen und Katholiken werden die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt.

Die Pfarrgemeinderäte, Pfarreiräte oder Räte für einen pastoralen Raum mit mehreren Pfarreien sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten der Kirche vor Ort mitverantwortlich. Kirchenvorstände kümmern sich um die Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten und die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in einer Pfarrei. Vor vier Jahren fanden zuletzt solche Wahlen statt.

Wahlberechtigung ab 14 und 16 Jahren

Für die Gremien gelten seit Ende 2024 neue Rechtsgrundlagen, auf deren Basis die Wahlen nun erstmals erfolgen. Bei den Räten auf Pfarrebene dürfen alle Katholikinnen und Katholiken ihre Stimme abgeben, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zu den Kirchenvorstandswahlen sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren zugelassen. Wurde früher nur die Hälfte des Gremiums neu bestimmt, werden nun sämtliche Mitglieder gewählt.

Im Erzbistum Paderborn erfolgen die Wahlen ausschließlich online oder per Brief; die bisher übliche Urnenwahl entfällt. Dazu werden ab Freitag Wahlbenachrichtigungen per Post verschickt - inklusive personalisierter Zugangsdaten für die Online-Wahl. Die anderen Bistümer praktizieren die Urnen- und Briefwahl. Im Bistum Münster können Kirchengemeinden sich alternativ auch für eine Urnenwahl im Rahmen einer Pfarr- oder Gemeindeversammlung, eine Online- und Briefwahl oder eine Kombination von Urnen-, Online- und Briefwahl entscheiden.

Quelle:
KNA