In der Erzdiözese München und Freising gibt es keine Liste von Kirchen, die aufgegeben werden sollen. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag mit. Bisher handle es sich nur um Einzelfälle, bei denen die Aufgabe eines sakralen Gebäudes erwogen werde.
Ein Beispiel sei Sankt Benedikt im oberbayerischen Ebenhausen. Das Gotteshaus war Ende 2023 einer Umwandlung unterzogen worden, der sogenannten Profanierung. Das Gebäude galt inzwischen als zu groß und die notwendige Sanierung des Dachs wäre zu teuer gewesen.
Pfarrheime und Pfarrhäuser
Der Bistumssprecher sagte weiter, beim laufenden Strategieprozess in Sachen Immobilien werde der Schwerpunkt auf Pfarrheime oder Pfarrhäuser gelegt. Die Zahl der Kirchenmitglieder gehe zurück, und das wirke sich zugleich auf die Finanzen aus.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte am Montag über Sankt Mauritius im Stadtteil München-Moosach berichtet. Sie könnte die erste katholische Kirche seit Jahrzehnten in der bayerischen Landeshauptstadt sein, der eine Umwidmung drohe. Das 1967 errichtete Gotteshaus sei dringend renovierungsbedürftig. Doch die zuständige Kirchenstiftung als Eigentümerin habe das Geld nicht. Laut Pfarrer Martin Cambensy ist der Zeitpunkt zum Umdenken gekommen.
Baulast nicht mehr tragbar
Zitiert wird in dem Beitrag auch die Verwaltungsleiterin des Pfarrverbandes, Simone Egner: "Wir können die Baulast von Sankt Mauritius nicht mehr tragen. Wir werden uns von Gebäudeteilen, also Kirche, Turm und Pfarrzentrum lösen müssen." Laut Cambensy gibt es schon Interessenten. Bisher ist aber der Zeitung zufolge noch nichts entschieden. Darauf verweist auch der Sprecher des Erzbistums.
In München und Freising gibt es nach jüngsten Zahlen 743 Pfarrkirchen, 1.134 Nebenkirchen sowie 1.365 Kapellen. Bei einer Profanierung wird die Kirchweihe rückgängig gemacht. Das Allerheiligste wird aus dem Gotteshaus getragen, das Ewige Licht gelöscht. Der Tabernakel, in dem die geweihten Hostien aufbewahrt werden, wird entfernt. In der Praxis nehmen Beispiele für die Umnutzung von Kirchen zu: als Bibliotheken, Begegnungsräume, Kulturzentren, Museen oder Stätten für Urnenbegräbnisse.