Gremien im Bistum Osnabrück gewählt

Beteiligung um 1,5 Prozent gesunken

Bei den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen im Bistum Osnabrück ist die Beteiligung um 1,5 Prozent gesunken. Etwas mehr als 10 Prozent der wahlberechtigten katholischen Kirchenmitglieder hätten ihre Stimme abgegeben.

St. Peter aus Osnabrück (DR)
St. Peter aus Osnabrück / ( DR )

Rund 30.000 Kirchenmitglieder hätten ihre Stimme abgegeben, gab das Bistum am Dienstag unter Berufung auf vorläufige Zahlen bekannt. Im Vergleich zu den Wahlen vor vier Jahren sei die Beteiligung damit um rund 1,5 Prozent zurückgegangen. Allerdings sei sie höher als die Quote der Kirchenbesucher von zuletzt 4,9 Prozent.

Zum Bistum Osnabrück gehören rund 532.000 Katholiken im westlichen Niedersachsen und in Bremen. Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung einer Gemeinde, der Pfarrgemeinderat für die seelsorglichen Angelegenheiten zuständig. Beide Gremien wurden für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Große regionale Unterschiede

In den einzelnen Regionen gab es große Unterschiede bei der Wahlbeteiligung, wie es hieß. In kleineren Gemeinden, beispielsweise im vorwiegend katholisch geprägten Emsland, hätten überdurchschnittlich viele Gemeindemitglieder abgestimmt, mitunter knapp 50 Prozent. Sehr niedrig sei die Beteiligung hingegen in den eher evangelisch geprägten Gebieten wie Bremen und Ostfriesland. Dort hätten teilweise nur zwei bis vier Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.

In die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte wurden den Angaben zufolge 1.700 Personen gewählt. Allerdings konnten die Gremien nicht überall vollständig gebildet werden. In einigen wenigen Gemeinden hätten sich für die Pfarrgemeinderäte nicht genügend Kandidaten gefunden, so das Bistum. Dort seien nur Kirchenvorstände bestimmt worden.

"Osnabrücker Thesen"

1) Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern.

2) Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft tiefgreifend.

3) Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss.

Osnabrücker Dom  (DR)
Osnabrücker Dom / ( DR )
Quelle:
KNA