Katholiken in NRW wählen Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände

Wahlen an diesem Wochenende

In den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern stehen am Wochenende Wahlen an. Die rund 6,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken sind aufgerufen, die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu zu wählen.

Kirchenvorstandswahl / © Jörg Loeffke (KNA)
Kirchenvorstandswahl / © Jörg Loeffke ( KNA )

Gewählt wird in den Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.

Pfarrgemeinderäte

Pfarrgemeinderäte oder Pfarreiräte (Bistum Münster) sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten einer Pfarrei mitverantwortlich; Kirchenvorstände für die Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten und die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen. Pfarrgemeinderatswahlen finden in den NRW-Bistümern alle vier Jahre und Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre statt. Alle zwölf Jahre - auch 2021 - fallen sie zusammen.

Wer darf wählen?

Bei den Pfarreigemeinderatswahlen dürfen alle Katholikinnen und Katholiken ihre Stimme abgeben, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben. Bei den Kirchenvorstandswahlen, bei der die Hälfte der Mandate neu vergeben wird, sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren wahlberechtigt.


Quelle:
KNA