"Osnabrücker Thesen"

 (DR)

1) Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern.

2) Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft tiefgreifend.

3) Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss.

4) Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben.

5) Die Unterscheidung von spezifischen Diensten innerhalb des einen (sakramentalen) Amtes (Episkopat, Presbyterat und Diakonat) hat sich geschichtlich entwickelt und kann in ökumenischer Perspektive weiterentwickelt werden. Alle Dienstformen sollen für Frauen geöffnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine geschlechtsspezifische Festlegung erfolgt.

6) Die kritischen Anfragen an die kirchliche Lehrbildung im Hinblick auf den Ausschluss von Frauen von kirchlichen Diensten und Ämtern sind ein Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat wahrzunehmen.

7) Der Geist Jesu Christi verpflichtet uns, uns mit den unterschiedlichen theologischen Überzeugungen in der Frage der kirchlichen Ämter stets mit Wertschätzung und versöhnungsbereit argumentativ im Miteinander zu befassen.

(Ökumenischer Kongress, 6.-9. Dezember 2017 in Osnabrück)