Christinnen und Christen müssten sich dafür "uneingeschränkt" einsetzen, sagte er am Donnerstag in Paderborn. "Das gilt vor allem auch für menschliches Leben, das sich nicht selbst schützen kann."
Zustimmung des Bundestags gilt als sicher
Inhaltlich untersagt der betreffende Paragraf 219a das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. Die Zustimmung des Bundestags zur Streichung der Regelung am Freitag gilt als sicher.
Aus christlicher Sicht werde der Einsatz für den Schutz auch des ungeborenen Lebens unerlässlich sein - gleich wenn es "in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit anderen Anschauungen und Meinungen zu herausfordernden und kontroversen Debatten kommen kann", so Becker. Es brauche eine "Kultur des Lebens". Die Kirche biete über die Caritas und weitere Träger Hilfe und Beratung für Schwangere an.