Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens

Ein neues Rechtsgutachten wurde erstellt / © smolaw (shutterstock)
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Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen hatte am Donnerstag Einsicht in das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. Hier eine Abschrift der wesentlichen Ergebnisse:

Während der Amtszeiten der Erzbischöfe/Kardinäle Höfner und Meisner war die Reaktion auf bekannt gewordene Fälle sexuellen Missbrauches wiederholt geprägt von mitbrüderlicher Sorge um die Täter, die kein Raum ließ für eine Zuwendung an die Opfer oder eine solche zumindest völlig in den Hintergrund drängte. Die beiden Erzbischöfe waren mit diesem Verhalten insbesondere den in der Leitung des Erzbistums Tätigen sicherlich kein Vorbild.

Soweit die Katholische Kirche beispielsweise in der Form obligatorisch durchzuführender Voruntersuchungen und der Pflicht, die Glaubenskongregation in Rom zu unterrichten, den Versuch unternahmen, eine Disziplinierung im Umgang mit diesen Verbrechen zu erreichen und wohl auch eine globale Gleichbehandlung zu fördern, wurden diese Vorgaben weitgehend ignoriert, ohne dass irgendwelche kirchliche Sanktionen für dieses Fehlverhalten erkennbar wären.

Die hierarchische Struktur der Institution Kirche und ihres Erzbistums Köln bringt wie bei anderen Diözesen auch Postitionen hervor, die mit Macht ausgestattet sind und diese Machtausstattung auch benötigen. Die gutachterlichen Erkenntnisse geben Anlass für Zweifel daran, ob bei den mit Machtfülle ausgestatteten Personen stets im gleichen Umfang die Bereitschaft zur Verantwortlichkeit und Verantwortungsübernahme, gepaart mit der unerlässlichen Selbstreflektion und Fehlerkorrektur, vorhanden war. Nur dann besteht die Chance, dass die in einer Bistumsleitung Tätigen eine gute Entwicklung der Kirche mitgestalten, durch gewonnene Glaubwürdigkeit die Gläubigen erreichen und nicht zuletzt sich den Opfern in pastoralem Beistand zuwenden zu können. (23.03.2021)