Der Weihbischof, auch Hilfs-, Auxiliar- oder Titularbischof genannt, steht dem Diözesanbischof in der Leitung der Diözese zur Seite. Weihbischöfe tragen ebenfalls die bischöflichen Amts- und Ehrenzeichen wie Ring, Hirtenstab und Mitra und haben als Mitglieder des Kollegiums aller Bischöfe Teil an der Lehrvollmacht der Gesamtkirche, wie sie etwa bei den Beratungen und Beschlüssen eines Konzils zum Ausdruck kommt. Die Weihbischöfe in den deutschen Bistümern nehmen außerdem an den Beratungen der Deutschen Bischofskonferenz teil. In einem Bistum übernimmt der Weihbischof als Bischofsvikar eigenverantwortlich einen besonderen Aufgabenbereich im Namen des Diözesanbischofs. Im Bistum Essen ist zum Beispiel Weihbischof Ludger Schepers Bischofsvikar für Weltkirche und Mission, für Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen und Ordensgemeinschaften.
Entwickelt hat sich die Rolle des Weihbischofs im 13./14. Jahrhundert, als immer mehr Bischöfe aus dem Orient vertrieben und im Abendland aushilfsweise mit bischöflichen Weihehandlungen betraut wurden. Seither trägt jeder Weihbischof als Titel den Namen einer untergegangenen Diözese. So ist der Essener Weihbischof Ludger Schepers Titularbischof von Neapolis in Proconsulari (Nordafrika) und der jetzt zum Weihbischof ernannte Wilhelm Zimmermann Titularbischof von Benda in Albanien. Die Bezeichnung „Weihbischof“ ist seit jeher nur im deutschen Sprachraum gebräuchlich und beruht darauf, dass der Dienst bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1958-1963) lediglich die Weihen etwa von Priestern, Kirchen, Altären sowie die Spendung des Sakraments der Firmung umfasste.
In Deutschland gibt es zurzeit neben den 23 Diözesanbischöfen 38 Weih- oder Titularbischöfe. (Bistum Essen)