Sedisvakanz

 © Evandro Inetti (dpa)
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Der Begriff Sedisvakanz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "leerer Stuhl". Er bezeichnet die Zeit, in der ein katholisches Bistum keinen amtierenden Diözesanbischof hat, der Bischöfliche Stuhl also nicht besetzt ist.

Die Sedisvakanz ist im Kirchenrecht geregelt. Danach müssen die Mitglieder des Domkapitels eines Bistums innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen, der das Bistum bis zum Amtsantritt eines neuen Bischofs leitet.

Als Übergangsverwalter hat ein Diözesanadministrator viele Rechte und Pflichten eines Bischofs. Er darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof langfristig binden würden. (KNA)